Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Bafög: Zuschuss auch für Azubis!

Die landläufige Meinung ist klar: Bafög gibt es nur für Studierende. Von wegen! Die Bundesausbildungsförderung, kurz Bafög, gibt es auch für Ausbildungsberufe. Ob ein Anspruch besteht und wenn ja, wie hoch die Förderung ausfällt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

Bekommen alle Azubis Bafög?

Azubis können Bafög beantragen, sie müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gefördert wird die Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsaufbauschulen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen. Gefördert wird grundsätzlich nur die erste Ausbildung nach dem Schulabschluss. Nicht über das reguläre Bafög gefördert wird eine duale Ausbildung, also die Kombination aus Ausbildung und Studium.

Wieviel Bafög bekommt ein Azubi?

Aktuell beträgt der Bafög-Förderungshöchstsatz für Auszubildende 754 Euro. Diesen erhalten aber nicht alle Azubis. Es kommt darauf an, wo sie wohnen und wie sie versichert sind. Wer noch bei den Eltern wohnt und über diese versichert ist, hat Anspruch auf 262 Euro pro Monat. Azubis, die zwar zuhause wohnen, jedoch nicht über die Eltern familienversichert sind, können über das Bafög Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung beantragen. Das Azubi-Bafög inklusive Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich für zuhause Wohnende auf 384 Euro. Wer nicht bei den Eltern lebt, aber noch über diese versichert ist, kann 632 Euro beantragen. Inklusive Kranken- und Pflegeversicherung steigt dieser Satz dann auf 754 Euro, den Höchstsatz. Der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt also 122 Euro.

Welche Freibeträge gelten für das Azubi-Bafög?

Ob jemand Bafög erhält und wie viel, hängt auch ab vom eigenen Vermögen bzw. Einkommen bzw. dem der Eltern. Bei Verheirateten spielt zudem das Einkommen des Ehepartners eine Rolle. Hier gibt es unterschiedliche Freibeträge und nur das darüber hinausgehende Einkommen oder Vermögen wird angerechnet.

Freibetrag für eigenes Einkommen: monatlich 520,92 Euro (6.251,04 Euro pro Jahr)

Waisenrente/-geld: 180 Euro

Freibetrag für Elterneinkommen: 2.415 Euro (verheiratet, zusammenlebend), 1.605 Euro (alleinstehender Elternteil), 805 Euro (Stiefelternteil), wobei das jeweilige eigene Einkommen von dem Freibetrag abgezogen wird. Für Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, kommen weitere 730 Euro Freibetrag hinzu.

Hinzu kommt ein relativer Freibetrag von 50 Prozent nach Abzug des absoluten Freibetrags plus fünf Prozent für jedes Kind, für das der Freibetrag gewährt wird.

Freibetrag für Ehegatten: 1.605 Euro

Freibetrag für eigene Kinder: 730 Euro

Welche Einkommen werden angerechnet?

Eigenes Einkommen: Aufgrund des Freibetrags ist ein Minijob im aktuellen Rahmen von 520 Euro anrechnungsfrei. Fällt das Einkommen aus einem Midijob bzw. Ferienjob höher aus, wird nur der über den Freibetrag hinausgehende Anteil angerechnet.

Einkommen der Eltern: Angerechnet wird das ­elterliche Einkommen nur, wenn der Betrag den absoluten und relativen Freibetrag übersteigt.

Einkommen von Ehegatten/Lebenspartnern: Verdient der Ehepartner mehr als 1.605 Euro netto, wird alles ab 1.606 Euro für das Azubi-Bafög angerechnet. Ist ein Kind vorhanden, startet die Anrechnung erst ab 2.336 Euro.

Vermögen: 15.000 Euro Vermögen bleiben beim Azubi-Bafög unberücksichtigt. Für Auszubildende ab 30 Jahren steigt dieser Betrag auf 45.000 Euro. Darüber hinausgehendes Vermögen muss zur Finanzierung der Ausbildung eingesetzt werden. Für Azubis mit Lebenspartner und Kindern steigt dieser Freibetrag um jeweils 2.300 Euro. Ein 31-Jähriger Verheirateter mit zwei Kindern hat also ein Schonvermögen von 51.900 Euro.

Vermögen von Ehegatten oder Eltern wird nicht angerechnet, wohl aber das daraus entstehende Einkommen, wenn es sich um Mieten, Zinsen oder Dividenden handelt.

Azubi-Bafög als Zuschuss oder als Darlehen?

Für Azubis gilt dieselbe Regel wie für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Danach ist eine Hälfte des Bafög ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen.

1 Aktuell beträgt der Bafög-Förderungshöchstsatz für Auszubildende 754 Euro.

2 Gefördert wird grundsätzlich nur die erste Ausbildung nach dem Schulabschluss.

3 Der Freibetrag für eigenes Einkommen beträgt monatlich 520,92 Euro, also 6.251,04 Euro pro Jahr.

Auch Azubis in einer handwerklichen Ausbildung können Bafög erhalten.

Bild: Anselm - stock.adobe.com

Auch Azubis in einer handwerklichen Ausbildung können Bafög erhalten.

Autorin

Dörte Neitzel
arbeitet als Diplom-­Volkswirtin und freie Autorin an Wirtschafts- und ­Managementthemen.

Bild: D. Neitzel

WERBUNG