Die 4-teilige SBZ Monteur-Serie „Trinkwassergüte in der Hausinstallation erhalten“ beleuchtet die wichtigsten Hygienerisiken. Teil 2 betrachtet Hygienerisiken, die im Anschluss an den Haustechnikraum auf dem Fließweg und in der Verteilung zur Entnahmestelle für die Trinkwassergüte bestehen. Die Trinkwasserhygiene wird in einer Hausinstallation vor allem durch vier Faktoren gefährdet: Stagnation, mangelnde Durchströmung, unzulässige Temperaturen und Nährstoffeintrag. Sie begünstigen entlang des gesamten Fließwegs auch in kleineren, privat genutzten Gebäuden eine gefährliche Vermehrung von beispielsweise Legionellen. Wie diese Risiken auf der Strecke zwischen Hausanschlussraum und Zapfstelle beherrscht werden können, schildert der zweite Teil dieser Serie.
Das entscheidende Regelwerk zum Erhalt der Trinkwassergüte ist die seit 2001 geltende und seitdem mehrfach novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie stellt fest: Trinkwasser muss als „Lebensmittel Nummer 1“ genusstauglich und rein sein. Und zwar nicht nur, wenn es vom Versorger bereitgestellt wird. In der häuslichen Trinkwasser-Installation selbst muss ebenfalls alles getan werden, damit es nicht zu einer (im schlimmsten Fall gesundheitsgefährdenden) Beeinträchtigung des Trinkwassers kommt. Dafür haftet der Betreiber. Vor allem, wenn das Trinkwasser an die sogenannte Öffentlichkeit abgegeben wird, wie beispielsweise in Hotels, Gaststätten, Alten- und Pflegeheimen oder auch Krankenhäusern.
Der Betreiber ist also verpflichtet, alles zu tun, um solch ein Risiko, soweit es ihm möglich ist, zu reduzieren – und damit auch der SHK-Fachmann, der mit der Neuinstallation oder mit Umbau- oder Reparaturarbeiten an einer Trinkwasser-Installation beauftragt wird. Denn als Auftragnehmer schuldet er dem Auftraggeber ein funktionstaugliches Werk. Dazu gehört, dass absehbare Risiken für den Erhalt der Trinkwasserhygiene vermieden oder beseitigt werden. Entdeckt der Installateur entsprechende Mängel, muss er den Auftraggeber deutlich darauf hinweisen (OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2020, Az. 11 U 74/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. April 2012, AZ. 5 U 843/11).
Umso wichtiger ist es, schon in der Planungsphase der Trinkwasser-Installation oder im Zuge einer Begehung von Bestandsanlagen die wesentlichen neuralgischen Punkte zu berücksichtigen, von denen eine schädigende Wirkung auf die Trinkwassergüte ausgehen kann. In den Verteilleitungen der Trinkwasser-Installation sind dies vor allem:
der Einsatz ungeeigneter Materialien
bauphysikalische Mängel, die zu Problemen in der Temperaturhaltung (Trinkwasser kalt > 20 °C; Trinkwasser warm < 55 °C) führen
Stagnation bzw. unzureichender Wasseraustausch.
Ungeeignete Materialien
Am Anfang war es Blei, doch spätestens seit der ersten Positivliste des Umweltbundesamtes ist klar: Alle Werkstoffe, die in der Trinkwasser-Installation über Rohre, Verbinder oder Armaturen in Kontakt mit Trinkwasser kommen, können sich auf die Trinkwasserqualität auswirken. Um daraus resultierende Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, gibt es in der TrinkwV entsprechende Grenzwerte für die verschiedensten Materialien.
Für den SHK-Fachmann auf der Baustelle bedeutet dies, dass in Bestandsanlagen beispielsweise alte Bleileitungen ausgetauscht werden müssen. Gleiches gilt für verzinktes Stahlrohr in Warmwasser führenden Trinkwasser-Installationen. In Kaltwasser-Installationen sollte aufgrund des Korrosionsrisikos allerdings ebenfalls besser auf diesen Rohrleitungswerkstoff verzichtet werden. Vor allem weil perspektivisch davon auszugehen ist, dass jede Installation irgendwann erweitert und umgebaut wird. Und spätestens dann muss über die Fließregel nachgedacht werden
Praxisgerechter, wirtschaftlicher und vor allem sicherer ist vor diesem Hintergrund ein genereller Verzicht auf den Rohrleitungswerkstoff. Als gängige Lösung hat sich stattdessen eine Kombination aus Verteil- und Steigleitungen aus Kupfer oder Edelstahl und einer Etagenverteilung aus einem flexiblen Rohrleitungswerkstoff bewährt. Die Einsetzbarkeit jeweiliger Rohrwerkstoffe ist auch in Abhängigkeit von der Wasserqualität vor Bauausführung zu prüfen.
Bauphysikalische Mängel
Bauphysikalische Mängel, die den Erhalt der Trinkwasserhygiene gefährden, haben im Prinzip immer mit Temperaturproblemen zu tun: Entweder wird Trinkwasser kalt zu warm, die Temperatur steigt also über 20 °C, oder Trinkwasser warm kühlt ab, die Temperatur sinkt also unter 55 °C. Zwischen diesen beiden Temperaturgrenzwerten vermehren sich Legionellen nach einer gewissen Verweilzeit besonders stark. Um diesen kritischen Temperaturbereich gemäß VDI-Richtlinie 6023 zu vermeiden, sollte in den Verteilleitungen akribisch darauf geachtet werden, dass
a) es keinen Wärmeübergang von warm- auf kaltgehende Rohrleitungen gibt.
b) sich Rohrleitungen für Trinkwasser kalt nicht durch andere Wärmequellen aufheizen.
Der risikobehaftete Wärmeübergang von warm- auf kaltgehende Installationen ist besonders häufig durch parallel verlaufende Rohrleitungen in Schächten festzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn sich in knapp bemessenen Schächten neben den Trinkwasser-Installationen zum Beispiel auch die Vorlauf-/Rücklaufleitungen für die Heizungsverteilung befinden. Aus trinkwasserhygienischen Gründen sollten deswegen warmgehende und kaltgehende Ver- und Entsorgungsleitungen idealerweise in getrennten Schächten geführt werden.
Ist dies nicht möglich, ist eine hinreichende Dämmung vorzusehen. Diese Dämmung verzögert aber nur einen Wärmeübergang, sie verhindert ihn nicht! Eine Schutzwirkung gegenüber Trinkwasser kalt ist also nur zu erreichen, wenn der kontinuierliche Wasseraustausch gesichert ist, also der Zeitraum eines möglichen Wärmeübergangs nur knapp bemessen ist.
Zu einer ungewollten Erwärmung von kaltem Trinkwasser kommt es zudem, wenn kaltgehende Trinkwasserleitungen parallel oder oberhalb der Installationen für Trinkwasser warm geführt werden: Die Warmluft steigt auf und erwärmt so zwangsläufig die kaltgehenden Rohrleitungen. Hier ist eine räumliche Trennung – Kaltwasser-Installationen in Bodennähe, Warmwasser-Installationen beispielsweise auf Höhe oberhalb der Zapfstellen – sinnvoll.
In Vorwandkonstruktionen ist bei Kaltwasser-Installationen, ebenso wie bei Verlegung der Rohrleitungen im Estrich, zudem auf Wärmeeinträge durch eventuelle Zirkulationsleitungen von Trinkwasser warm bzw. auf die Nähe zu ebenfalls permanent durchströmten Flächentemperiersystemen wie einer Fußbodenheizung zu achten.
Unzureichender Wasseraustausch
Das dritte maßgebliche Hygienerisiko in der Trinkwasserverteilung – Stagnation bzw. eine unzureichende Durchströmung der Rohrleitungen – lässt sich vom Installateur am einfachsten durch eine entsprechende Auslegung der Trinkwasser-Installation beherrschen. Dazu gehören:
knapp bemessene Speichervolumina oder die Bereitung von Trinkwasser warm bedarfsgerecht nach dem Durchflussprinzip mit zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer
entsprechend schlanke Dimensionierung der Verteilleitungen, die durch den Einsatz druckverlustoptimierter Rohrleitungssysteme zusätzlich unterstützt wird
die hygienegerechte Anordnung der Entnahmestellen und Verbraucher, über eine durchgeschleifte Reihen- oder Ringleitung angebunden.
Dies sind grundlegende Voraussetzungen, um die Trinkwasser-Installation vor einer Kontamination durch Mikroorganismen zu schützen. Ziel ist es dabei immer, möglichst das gesamte Wasservolumen in den Rohren regelmäßig und vollständig auszutauschen. Die DIN EN 8065 setzt hier einen Zeitraum von sieben Tagen an, hygienisch sicherer ist aber ein Wasserwechsel alle 72 Stunden, wie er in der VDI-Richtlinie 6023 empfohlen wird.
Bei der Erweiterung oder Teilerneuerung von Bestandsanlagen hat der SHK-Fachmann oft aber kaum Einfluss darauf, welche Verbraucher beispielsweise wo in der Trinkwasser-Installation angeordnet sind. Dann muss der regelmäßige Wasseraustausch auf andere Weise erreicht werden. Eine Möglichkeit ist es, die Kunden auf den notwendigen bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation hinzuweisen. Sie also dafür zu sensibilisieren, dass stehendes Wasser verkeimen kann und deswegen alle Zapfstellen – auch die abgelegenen, zum Beispiel in der Gästetoilette im nur selten genutzten Untergeschoss – möglichst regelmäßig zu benutzen sind.
Sicherer ist es jedoch, über technische Lösungen nachzudenken, die automatisch eine Hygienespülung auslösen, sobald eine definierte Zeitspanne überschritten ist oder sich die Temperatur des Wassers hygienekritisch verändert hat. Vor allem in der Nachrüstung empfehlen sich dafür spezielle WC-Betätigungsplatten mit Hygienefunktion. Sie werden einfach anstelle der bisherigen Betätigungsplatte am Spülkasten eingesetzt.
Der Aufbau einer Trinkwasser-Installation zwischen Hausanschlussraum und Zapfstelle muss also möglichst schlank und bedarfsgerecht sein. Dabei gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Die nächste Folge der Serie im SBZ 0523 befasst sich mit den Hygienerisiken, die sich bei der Montage und Inbetriebnahme einer Hausinstallation für die Trinkwassergüte ergeben können.