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KEINE CORONA-FESTUNG

Handwerker trotzdem einlassen

Der Fall: In einer vermieteten Wohnung sollten die Heizkostenverteiler ausgetauscht und Rauchwarnmelder eingebaut werden. Der Mieter verweigerte trotz mehrfacher Abmahnungen dem Handwerker den Zutritt – unter anderem mit Verweis auf die Pandemie. Der Eigentümer sprach ihm ­deswegen die fristlose Kündigung aus. Auch wenn berechtigte Ängste vorlägen, dürfe die Wohnung nicht zu einer ­Corona-Festung werden.

Das Urteil: Trotz des ­angeschlagenen Gesundheitszustands des Mieters und seinen 16 Jahren als Mieter kam das Amtsgericht zu der Überzeugung, dass eine solche ­Totalverweigerung nicht zu vertreten sei. Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sei es einem Mieter durchaus zuzumuten, einen Handwerker in seine
Wohnung einzulassen.

(Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 32/21)

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