Die Trinkwasserhygiene hat großen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Die Planung, der Bau und der Betrieb einer Trinkwasserinstallation müssen daher so erfolgen, dass diese keine Erkrankungen verursacht. Mit der im Jahr 2011 geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde in Deutschland die "Richtlinie 98/83/EG des Rates (der Europäischen Union) vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" in eine nationale Verordnung umgesetzt.
In der TrinkwV sind dem Zweck und dem Anwendungsbereich wichtige Begriffe im Sinne der Verordnung definiert, so zum Beispiel "Trinkwasser", "Wasserversorgungsanlagen" und "Großanlage zur Trinkwassererwärmung".
Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird durch allgemeine, mikrobiologische und chemische Anforderungen und Indikatorparameter festgelegt. Neben der Einhaltung dieser Grenzwerte sind Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung
bzw. Nichterfüllung der Anforderungen aufgeführt. Dementsprechend ist auch die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen in der TrinkwV geregelt. Die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers trägt bis zum Wasserzähler der Wasserversorger. Für den Weg zwischen Wasserzähler und Entnahmearmatur, ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verantwortlich.
Dies sind z. B. der Eigentümer und Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Damit sich die Qualität auf den letzten Metern zwischen Wasserzähler und Wasserentnahmestelle nicht nachteilig – im schlimmsten Fall Gesundheit gefährdend – verändert, hat die TrinkwV hier Pflichten und Regeln definiert. Eine Trinkwasserinstallation in einem Gebäude muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. So sind zum Beispiel in den DVGW-Arbeitsblättern
W 551 und W 553, die technische Maßnahmen zur Verminderung der Legionellenvermehrung beschreiben und Probennahmestellen für die Untersuchung auf Legionellen definiert. In der VDI 6023 Blatt 1 sind weitere Anforderungen an die Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen zusammengefasst.
Die TrinkwV schreibt auch vor, dass die Einrichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen nur durch einen eingetragenen Sanitär-Heizung-Klima Betrieb durchgeführt werden dürfen. Der Fachhandwerksbetrieb ist verpflichtet,
die Anlage fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren. Ausdrücklich wird dies auch für die verwendeten Materialen und Geräte gefordert.
Legionellenvermeidung
Legionellen im Trinkwasser können dem Menschen gefährlich werden und eine ernstzunehmende Lungenerkrankung auslösen. Die verursachenden Bakterien lassen sich grundsätzlich immer im Trinkwasser nachweisen. Ein entscheidender Faktor für die Vermehrung der Legionellen ist die Temperatur des Wassers in der Trinkwasserinstallation. Sie vermehren sich im Bereich von 30 °C bis 50 °C besonders gut. Ab 60 °C Warmwassertemperatur
kann sich der Erreger nur noch schwer vermehren. Neben der Wassertemperatur haben folgende Faktoren Einfluss auf die die Vermehrung von Legionellen:
–– zu niedrige Temperaturen im erwärmten Trinkwasser oder zu hohe Temperaturen im kalten Trinkwasser
–– Stagnation von Wasser in Leitungsteilen mit mangelhafter oder fehlender Zirkulation
–– Ablagerungen in Warmwasserspeichern und anderen Bauteilen der Trinkwasserinstallation
–– Verwendung von Werkstoffen, die Nährstoffe abgeben und zur verstärkten Biofilmbildung führen, wie Elastomere oder Silikon
Die oben aufgeführten Punkte sollten bereits bei der Planung der Trinkwasserinstallation beachtet werden, um das Risiko der Legionellenbildung zu reduzieren.
Im Betrieb der Anlage sind zur Legionellenprävention die Vorgaben für die Mindesttemperaturen für erwärmtes Trinkwasser gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 einzuhalten. Auch Trinkwasser-Installationen des kalten Trinkwassers
müssen so betrieben werden, dass unter Beachtung von Stagnationszeiten Wassertemperaturen von 25 °C nicht überschritten werden. Die thermische Desinfektion ist eine Möglichkeit Legionellen in Hausleitungen abzutöten. Dazu muss der Wassererwärmer so betrieben werden, dass noch 70 °C heißes Wasser in den Leitungen fließt. Dabei muss der Verbrühungsschutz beachtet werden, ggf. an betriebsarmen Zeiten durchführen. Für eine wirksame Durchführung
sind die Warmwasserentnahmestellen für mindestens 3 Minuten zu öffnen. Somit werden Leitung und Armatur gleichzeitig gespült, thermisch desinfiziert und Legionellen abgetötet.
Bei starkem Legionellenbefall ist dies täglich durchzuführen. Zur Vorbeugung können diese Maßnahmen wöchentlich, monatlich oder nur vierteljährlich erforderlich sein. Die Temperaturen an den Auslaufstellen sollten hierbei gemessen und dokumentiert werden. Die Desinfektion mittels ultravioletter Strahlung (UVStrahlung) ist ein weiteres anerkanntes Verfahren zur Desinfektion des Trinkwassers. Die grundsätzlichen Anforderungen an den Einsatz von
UV-Bestrahlung zur Trinkwasserdesinfektion sind in der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert. Hinsichtlich möglicher UV-Geräte und Geräte-UV-Sensoren
gilt auch hier, dass ausschließlich gemäß technischer Regel geprüfte Geräte einzusetzen sind. Deren Anforderungen sind im DVGW Arbeitsblatt W 294 Teile 1 bis 3 geregelt.
Kleinanlagen
Kleinanlagen sind wie folgt definiert:
–– Inhalt des Warmwasserspeichers bzw. -erwärmers kleiner oder gleich 400 Liter und
–– Inhalt der längsten Rohrleitung kleiner oder gleich 3 Liter.
Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Trifft eines von beiden nicht zu, so handelt es sich um eine Großanlage. Es wird empfohlen, das Warmwasser im Bereitschaftsteil des Speichers und das gesamte Trinkwasser führende
Verteilnetz auf 60 °C zu halten. Trinkwasser-Installationen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen unabhängig von der Größe des Warmwasserspeicher und dem Inhalt bzw. der Länge der Rohrleitungen zu den Kleinanlagen und brauchen laut Trinkwasserverordnung nicht untersucht zu werden.
Großanlagen
Großanlagen sind nach der Trinkwasserverordnung wie folgt definiert:
–– Inhalt des Warmwasserspeichers bzw. -erwärmers größer als 400 Liter und / oder
–– Inhalt der längsten Rohrleitung größer als 3 Liter
Es genügt, dass eines dieser beiden Kriterien erfüllt ist.
Trinkwasser-Anlagen mit zentralen Durchfluss-Erwärmern zählen demnach ebenfalls zu den Großanlagen, wenn die Rohrleitung zwischen Erwärmer und entferntester Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser enthält. Bei solchen Großanlagen muss das Warmwasser im Bereitschaftsteil des Speichers und das gesamte Trinkwasser führende Verteilnetz auf 60 °C gehalten werden. Die niedrigste Temperatur im gesamten Trinkwarmwassernetz (auch im Zirkulationsrücklauf!) darf höchstens 5 K unter der Austrittstemperatur des Speichers liegen.
Leitungsanlagen und Zirkulationsleitung
Zur Dimensionierung von Leitungsanlagen ist neben der DIN 1988-3 auch das DVGW-Arbeitsblatt W 553 „Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen“ zu beachten. Grundsätzlich sollten der kleinstmögliche Leitungsquerschnitt und die kürzesten Wege zu den Entnahmeellen gewählt werden. Um Wärmeverlust zu reduzieren, müssen die Rohrleitungen vorschriftsmäßig gedämmt werden. Nicht mehr benötigte Leitungen müssen abgetrennt werden. Zirkulationsvolumenströme müssen dauerhaft eingeregelt werden.
3-Liter Regel bei der Zirkulationsleitung
Zirkulationssysteme sind nach DVGW erst bei Anlagen mit mehr als 3 Liter Wasserinhalt in der Warmwasserleitung vorgeschrieben. Wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht, sind so theoretisch Leitungslängen von bis zu 38 m möglich,
ohne dass eine Zirkulationsleitung erforderlich ist.
Bei der Ermittlung des Wasserinhaltes ist die Rohrlänge vom Warmwasserspeicher bis zur entferntesten Zapfstelle zu berücksichtigen. Die Prüfung des Wasserinhaltes erfolgt auf der Grundlage der ermittelten Leitungslängen
und Rohrdimensionen des Systems. Anhand der folgenden Abbildung wird der entsprechende Rechenweg gezeigt.