Geschieht auf dem Weg zur Arbeit bei einem Umweg zur Tankstelle ein Unfall, ist dies kein Arbeitsunfall. Nach Auskunft der ARAG Experten ändert sich laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg auch dann nichts, wenn man erst bei Fahrtantritt feststellt, dass der Bruder den Tank fast leer gefahren und man keine andere Wahl hat (Az.: L 10 U 3706/21).
Umweg zur Tanke
Ist das ein Arbeitsunfall?
WERBUNG