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Erklär mal: Was darf eine Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Inhalt

Arbeiten von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk sind auf solche beschränkt, die in engem Zusammenhang mit der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit stehen.

Das heißt, es dürfen nur solche Tätigkeiten ausgeübt werden die im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit liegen. Dabei müssen diese Tätigkeiten wirtschaftlich betrachtet einen geringeren Arbeitumfang ergeben. Beispiel: Kostet die Montage einer Heizkessel Anlage z.B. 5000.-€, so darf die Erweiterung der elektrischen Anlage nicht teurer sein.    

Elektrofachkräfte  für festgelegte Tätigkeiten dürfen in Stromflussrichtung gesehen erst nach der Schnittstelle zwischen der ortsfesten elektrischen Anlage und dem anzuschließenden Betriebsmittel tätig werden. An der Unterverteilung oder im Anschlusskasten des EVU’s darf nicht geschraubt werden.

Lediglich das fachgerechte Verbinden von elektrischen Betriebsmitteln  mit der Verbraucheranlage oder das Abtrennen elektrischer Betriebsmittel von der Verbraucheranlage sind zulässig.

Typische Arbeiten von Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten können Arbeiten, z.B. von Kundendienst- oder Servicetechnikern sein, die Bauteile/-Gruppen austauschen, oder elektrische Geräte bzw. die elektrische Ausrüstung von Baugruppen, über vorhandene Klemmen anschließen.

Konkret bedeutet das, das diese Tätigkeiten nur Ausführen darf, wer eine Weiterbildungsmaßnahme zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten-SHK erfolgreich bestand, oder wer seine 3,5 jährigen Ausbildung als Anlagenmechaniker-SHK  bestanden hat.

Zudem muss der Unternehmer seine Gesellen die mit Elektrotechnischen Arbeiten betraut werden, eine schriftliche Arbeitsanweisung erteilen. In dieser Arbeitsanweisung sind die Tätigkeiten aufzulisten welche ausgeführt werden dürfen.

 

Beispiel eines wiederkehrenden Arbeitauftrages für Herrn Müller, Carsten:

  • Der oben genannte Mitarbeiter ist berechtigt Kesselanlagen an das vorhandene Elektroversorgungsnetz anzuschließen. 
  • Pumpenanlagen zur Förderung verschiedener Medien … anzuschließen
  • etc.

 

Der Unternehmer hat in jedem Fall zu Prüfen, ob seine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Ausbildung die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt und praktisch anwenden kann.

Arbeiten an Elektrischen Anlagen dürfen nur mit entsprechendem Werkzeug ausgeführt werden. Die elektrische Sicherheit muss nach Abschluss der Arbeiten mit einem zugelassenen, VDE geprüften Gerät erfolgen. Die Prüfprotokolle sind unbedingt aufzubewahren. Es empfiehlt sich das ein Prüfprotokoll bei dem arbeitsausführendem Monteur verbleibt.

Ferner muss der Unternehmer dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter durch Schulungen etc. mit den UVV vertraut sind und an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Habt ihr Fragen zur E-Fachkraft, dann klickt in das Kontaktfeld!

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