Wenn der Planer geplant und der Installateur installiert bzw. die Trinkwasser-Installation fachgerecht nach Dichtheitsprüfung, Befüllung und erfolgreicher Beprobung in Betrieb genommen hat, kommt in Sachen „Erhalt der Trinkwassergüte“ eine Zäsur: Ab jetzt trägt der Betreiber die Verantwortung für sauberes Trinkwasser. Vorausgesetzt, dass er um die Feinheiten der Installation und der Hygienerisiken, die eventuell auftreten könnten, weiß.
Übergabe an den Betreiber
Darüber zu informieren ist Aufgabe des ausführenden Fachhandwerkers. Im Rahmen der Übergabe sorgt er daher im ersten Schritt dafür, dass der Betreiber sämtliche technischen Dokumentationen zu der Trinkwasser-Installation idealerweise in einer Mappe gesammelt oder in digitaler Form bekommt. Dazu gehören unter anderem
Im nächsten Schritt sollte der Handwerker den Betreiber im Rahmen einer Begehung mit den Details der Trinkwasser-Installation vertraut machen. Dazu gehört etwa der Hinweis auf die Position von Absperrventilen und weiteren wichtigen Armaturen. Dies betrifft vor allem Installationskomponenten, die einer regelmäßigen Inspektions- oder Wartungspflicht unterliegen, wie beispielsweise
Die Übergabe der Dokumente, einschließlich des Hinweises auf die erfolgte Begehung und Einweisung, ist in einem Übergabeprotokoll festzuhalten, das sowohl Fachhandwerker als auch Betreiber unterschreiben.
In diesem Protokoll sind auch die wesentlichen Betriebsbedingungen der Trinkwasser-Installation zum Zeitpunkt der Übergabe, wie Speichertemperaturen oder Pumpeneinstellwerte, dokumentiert. Das schützt den Fachhandwerker vor Ansprüchen, die sich beispielsweise aus der nachträglichen unzulässigen Reduzierung der Speichertemperatur mit nachfolgendem Auftreten von Legionellen ergeben können.
Instandhaltung, Inspektion oder Wartung?
In jeder Trinkwasser-Installation befinden sich Komponenten wie Ventile oder Armaturen, die zur Absicherung ihrer dauerhaften Funktionsfähigkeit regelmäßig zu überprüfen sind. Dafür kann eine Inspektion, eine Wartung oder eine Instandhaltung notwendig sein. Was aber ist nach DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ der Unterschied?
Der Begriff der Instandhaltung bezeichnet zunächst einmal alle Tätigkeiten, die für den Erhalt oder die Wiederherstellung einer funktionsfähigen Trinkwasser-Installation notwendig sind. Dazu gehören
Wartung
Die Wartung ist eine vorbeugende Tätigkeit, um Schäden zu verhindern, bevor sie überhaupt entstehen. Deswegen erfolgt eine Wartung auch in regelmäßigen Abständen, bevor eine Funktionsbeeinträchtigung auftritt. Diese Wartung darf nur durch einen zugelassenen Installateur erfolgen. Die Wartungsintervalle sind unterschiedlich und betragen in der Regel entweder sechs oder zwölf Monate (siehe Tabelle oben). Da es sich hier um Installationskomponenten handelt, die für die Funktion einer Trinkwasser-Installation und den Erhalt der Trinkwassergüte entscheidend sind, wird den Betreibern der Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages dringend empfohlen.
Inspektion
Bei der Inspektion wird das Bauteil auf seine maßgeblichen Merkmale untersucht. Ziel der Inspektion ist es, die eigentliche Funktion des Bauteils zu überprüfen und festzustellen, ob die Notwendigkeit einer Instandsetzung besteht. Bei Entnahme- oder Absperrarmaturen kann das durch eine regelmäßige Betätigung erfolgen. Bei Zirkulationsregulierventilen muss nach VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 turnusmäßig eine Funktionsprüfung inklusive Temperaturüberprüfung erfolgen, bei thermostatischen Ventilen halbjährlich, bei statischen Ventilen jährlich.
Instandsetzung
Die Instandsetzung bedeutet das Wiederherstellen der Funktion eines defekten Bauteils, also beispielsweise der Austausch eines Ventils.
Verbesserung
Zur Verbesserung gehören die Maßnahmen, mit denen die Funktionssicherheit der bestehenden Trinkwasser-Installation verbessert wird. Hierzu zählen aber auch Anpassungen der Trinkwasser-Installation, sollten sich seit deren Errichtung neue Erkenntnisse hinsichtlich hygienischer Aspekte oder Notwendigkeiten ergeben haben.
Wichtig: bestimmungsgemäßer Betrieb
Ausführlich zu besprechen ist im Rahmen der Übergabe auch das Thema „bestimmungsgemäßer Betrieb“ – denn jede Trinkwasser-Installation ist für einen genau beschriebenen Nutzungszweck ausgelegt worden. Dieser beruht auf Annahmen, von welchen Wassermengen, Wassertemperaturen und Wasserwechseln üblicherweise auszugehen ist (Nutzungsplan). Darauf sind dann die Speichergröße oder die Rohrnennweiten abgestimmt, um Stagnation – und damit Verkeimung – zu verhindern. Wird dieser bestimmungsgemäße Betrieb unterbrochen, ergeben sich Hygienerisiken.
Der Fachhandwerker muss den Betreiber unter anderem auf die folgenden, zum Schutz vor Legionellenbildung notwendigen Punkte ausdrücklich hinweisen:
Trotzdem wird es in der Folge immer wieder Situationen geben, in denen dieser bestimmungsgemäße Betrieb nicht eingehalten werden kann. Typische Beispiele dafür sind im Privathaus Abwesenheit aufgrund eines längeren Urlaubs oder im Bürogebäude die Betriebsferien eines Unternehmens.
Wird der bestimmungsgemäße Betrieb in dieser Zeit nicht durch automatisierte Systeme unterstützt, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Umweltbundesamt hat dazu eine Empfehlung herausgegeben, die der Dokumentation der Trinkwasser-Installation beigefügt werden sollte.
Vorsicht vor falscher Nutzung
Ein nicht zu unterschätzendes Risikopotenzial für die Hygiene besteht in ursprünglich fachgerecht ausgeführten Trinkwasser-Installationen durch nachträgliche Veränderungen. Sie sind oft gut gemeint, aber noch öfter schlecht gemacht, weil sie den Erhalt der Trinkwassergüte gefährden.
Ein typisches Beispiel dafür ist der mehr oder weniger dauerhafte Anschluss eines Schlauchs zur Befüllung eines Gartenpools an eine Armatur, die als freier Auslauf vorgesehen war. Denn freier Auslauf (Typ AA) nach DIN EN 1717 bedeutet: Ein Rückfließen von mit Schmutz oder Bakterien belastetem Wasser in die Trinkwasser-Installation ist nicht möglich, weil unter den üblichen Betriebsbedingungen zwischen Auslauf und Schmutzwasserspiegel ein Abstand einzuhalten ist, der dem dreifachen Innendurchmesser des Zulaufrohres, mindestens jedoch 20 mm entspricht.
Ein zumindest über einen gewissen Zeitraum bestehender Anschluss eines Schlauchs, der vielleicht noch unter dem Schmutzwasserspiegel im Pool mündet, hebelt diesen Sicherungseffekt aber aus. Statt des freien Auslaufs müsste also beispielsweise eine Sicherungskombination (Typ HD) mit integriertem Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter installiert werden.
Im Rahmen der Übergabe einer Trinkwasser-Installation sollte der Fachhandwerker den Betreiber daher auch über solche Gefahren für die Trinkwassergüte informieren – verbunden mit dem Hinweis, möglichst jede Veränderung an der Trinkwasser-Installation nur durch einen anerkannten Experten durchführen zu lassen; und zwar bis hin zum einfachen Austausch einer Zapfstelle. Das kann dann kostengünstig beispielsweise im Rahmen der ohnehin notwendigen, regelmäßigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten geschehen.
Denn generell gilt, dass „nur Fachbetriebe Arbeiten an der Trinkwasser-Installation durchführen dürfen, die in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind, sogenannte zugelassene Fachbetriebe (Vertragsinstallationsunternehmen)“, so der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs e. V. (DVGW) in seinen Verbraucherinformationen. Weiter heißt es dort: „Für Sie, den Nutzer oder Eigentümer der Trinkwasser-Installation, bedeutet diese Pflicht, dass Eingriffe in die Trinkwasser-Installationen nicht von fachlichen Laien oder von Ihnen selbst durchgeführt werden dürfen. Auch Fachbetriebe, die nicht zugelassen sind, dürfen nicht an Ihrer Trinkwasser-Installation arbeiten.“
Tipp für die Übergabe
„Der Betreiber muss bei der Übergabe mit den Installationsdetails vertraut gemacht und auf die Hygienerisiken hingewiesen werden.“
Tipp für die Betriebsphase
„Für den Erhalt der Trinkwassergüte wird den Betreibern der Abschluss eines Wartungsvertrages dringend empfohlen.“
Tipp für spätere Risiken
„Ein nicht zu unterschätzendes Risikopotenzial für die Hygiene in Trinkwasser-Installationen besteht durch nachträgliche Veränderungen.“