Trinkwasser wird nicht nur zum Waschen oder Duschen eingesetzt, sondern ist eines unserer wichtigsten Lebensmittel. Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) braucht jeder von uns mehr als 5 l zum Essen und Trinken – jeden Tag. Das bedeutet auch, dass hygienisch bedenkliches Trinkwasser sehr schnell krank machen kann. Die größten Gefahren gehen im Ein- oder Zweifamilienhaus dabei nicht nur von falschen Temperaturen oder Stagnation aus, sodass sich beispielsweise Legionellen stark vermehren können. Ein genauso großes Risiko besteht, wenn die Trinkwasser-Installation unsauber montiert und in Betrieb genommen wurde. Dann kann entweder Schmutz oder stagnierendes Wasser im Rohrleitungsnetz den idealen Nährboden für krank machende Bakterien bilden – und das kontaminierte Rohrleitungsnetz muss mit großem Aufwand gereinigt werden, bevor ein erneuter Betrieb stattfinden kann. So weit muss es allerdings nicht kommen…
Risiken durch Schmutzeintrag
Die Montage einer Trinkwasser-Installation ist auch in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zumeist ein Projekt, das sich über Tage oder Wochen hinzieht. Ein Zeitraum, in dem viele Rohrleitungsabschnitte oft nur teilweise fertiggestellt sind. Die Gründe dafür sind vielfältig. So können beispielsweise zwar die Kellerverteilung und die Steigleitungen bereits installiert sein, für die Anbindeleitungen auf der Etage muss aber erst noch die Vorwand gestellt werden. Oder es fehlen noch die Armaturen für die Feininstallation. Oder es handelt sich um ein größeres Gebäude und die Trinkwasser-Installation soll abschnittsweise in Betrieb gehen. Bei all diesen Beispielen ergibt sich dann das gleiche Bild: halbfertige Installationsabschnitte mit Rohrleitungsenden, an denen später weiter installiert wird. Diese Rohrleitungsenden sollten zur Vermeidung von Schmutzeintrag immer und in jedem Fall abgestopft werden – selbst dann, wenn die Installationsarbeiten schon ein paar Stunden später fortgesetzt werden.
Das Gleiche gilt für zwischengelagertes Rohrmaterial. Auch dessen Enden sind zum Schutz vor Schmutz abzustopfen. Verbinder, die in der Regel sauber in einer Beutelverpackung geliefert werden, sollten möglichst bis kurz vor der Verarbeitung in der Verpackung bleiben, damit auch hier keine Fremdstoffe eindringen können.
Diese Grundregeln sauberen Arbeitens stehen auch in den Regelwerken. In der DIN EN 806-4 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 4: Installation“ heißt es etwa: „Rohre, Fittings (Formstücke) und andere Bauteile müssen geschützt und sorgfältig behandelt und gelagert werden, um Beschädigungen zu vermeiden sowie Verunreinigungen durch Schmutz, Baustoffe, Ungeziefer und sonstiges Fremdmaterial vorzubeugen. Die Hinweise der Hersteller in Bezug auf Verladung, Beförderung, Entladung und Lagerung der jeweiligen Produkte müssen befolgt werden.“
Verunreinigungen des Rohrinnern können darüber hinaus auch beim Installieren selbst erfolgen, wenn beispielsweise gelötet oder zum Dichten von Gewindeverbindungen gehanft wird. Auch aus diesem Grund bevorzugen viele Handwerker die Pressverbindungstechnik, bei der weder Lot noch Flussmittel oder Hanf zum Einsatz kommen und dann in die Leitung gelangen können. Ist das Löten einer Rohrleitung unumgänglich, dann sollte aber die ausschließliche Verwendung von Loten und Flussmitteln gemäß DVGW GW 7 „Lote und Flussmittel zum Löten von Kupferrohren in der Gas- und Trinkwasser-Installation – Anforderungen und Prüfungen“ selbstverständlich sein. Damit ist gewährleistet, dass Flussmittelrückstände kaltwasserlöslich sind und durch Spülung wieder entfernt werden können.
Risiken durch Überflutung
Ein seltenes, jedoch nicht zu unterschätzendes Risiko für die innere Verschmutzung von Trinkwasser-Installationen sind in diesem Zusammenhang auch Wassereinbrüche oder eine Überflutung der Baustelle. Oftmals genügt schon ein heftiger Regenguss, um die Bodenplatte des Rohbaus knöcheltief unter Wasser zu setzen und dabei die gelagerten Rohre und Verbinder zu überschwemmen. Mit dem Wasser gelangen dann immer auch Schmutz, Fremdstoffe und Bakterien in das Innere, was eine nicht unerhebliche Gefahr für die Trinkwasserhygiene mit sich bringt.
Unverpackte Installationskomponenten sollten nach so einem Ereignis daher nicht mehr ohne sorgfältige Reinigung verbaut werden. Und selbst verpackte Bauteile müssen genau geprüft werden, weil nicht jede Verpackung wasserdicht ist. Rohre können je nach Art und Grad der Verschmutzung gegebenenfalls gespült werden. Sie sind aber anschließend mit Gefälle zu lagern, damit sie auch innen vollständig und schnell abtrocknen.
Zusätzlich sollte die Verwendung von Bauteilen, die mit Hochwasser in Kontakt gekommen sind, zumindest bei der ersten Gebäudeinstallation durch eine orientierende Untersuchung der fertiggestellten Trinkwasser-Installation abgesichert werden. Dabei ist auch eine Überprüfung auf Pseudomonaden zu empfehlen. Teile von Trinkwasser-Installationen, die noch im Bau waren und von Hochwasser geflutet wurden, sind generell vollständig zu erneuern.
Wenn es trotz aller Vorsicht bei der Installation zu Verschmutzungen insbesondere in den Rohren gekommen ist, hilft nur noch sorgfältiges Spülen, wie es im ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen“ (August 2014) auch vor der Inbetriebnahme gefordert wird.
Dieses Spülen darf dann aber keinesfalls über den Bauwasseranschluss erfolgen. Vielmehr ist dafür bereits filtriertes und auf seine Qualität geprüftes Trinkwasser zu verwenden, damit nicht auch verunreinigtes Spülwasser die Installation kontaminiert. Nach einer derartigen Spülmaßnahme gegen Verunreinigungen muss zwingend die direkte Inbetriebnahme der Trinkwasser-Installation erfolgen, um eine Verkeimung zum Beispiel durch Legionellen in stehendem Restwasser zu vermeiden.
Risiken bei der Dichtheitsprüfung
Das Verkeimungsrisiko ist auch der Grund, warum die obligatorische Dichtheitsprüfung einer Trinkwasser-Installation mittlerweile fast nur noch „trocken“, also mit Druckluft oder Inertgas, durchgeführt wird. Das vom ZVSHK veröffentlichte Merkblatt „Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“ (Januar 2011) weist darauf hin, dass
Bei der Dichtheitsprüfung mit Wasser muss anschließend ein regelmäßiger Wasseraustausch in der gesamten Trinkwasser-Installation sichergestellt sein, und zwar mindestens alle sieben Tage. In diesen Fällen ist also ein Spülplan zu erstellen und die regelmäßigen Spülungen sind zu protokollieren. Andernfalls trägt das installierende Unternehmen das Risiko, wenn die Trinkwasser-Installation möglicherweise verkeimt und desinfiziert bzw. erneut gereinigt werden muss.
Sowohl die Dichtheits- und Belastungsprüfung selbst als auch die anschließende Befüllung der Anlage mit sauberem Trinkwasser werden ebenfalls protokolliert, um die hygienisch einwandfreie Vorgehensweise vor der Inbetriebnahme der Trinkwasser-Installation zu dokumentieren.
Trinkwasser-Installationen können also auch durch Schmutzeintrag, Wassereinbrüche oder sogar während der Spülung oder Dichtheitsprüfung hygienisch beeinträchtigt werden. Welche Risiken für die Trinkwassergüte sich in der Betriebsphase der Anlage ergeben und wie diese zuverlässig vermieden werden können, beschreibt die nächste und letzte Folge der Serie, die im SBZ Monteur 06-23 erscheint.