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Mit Potential zur Dreckschleuder – Der Trinkwasserfilter!

Inhalt

Hygienische Trinkwasser-Installationen verfügen über einen Trinkwasserfilter. Man unterscheidet zwischen „Kerzenfilter“ die im Turnus gewechselt werden müssen und rückspülbare Filter. Die rückspülbaren  Filter verwenden einen permanenten Filter, dieser wird durch die manuelle Betätigung der Rückspülung automatisch gereinigt. Am komfortabelsten geht es mit einer Rückspülautomatik. Man programmiert ein festes Zeit Intervall und der Filter reinigt sich von nun an ganz unser zutun. 

Der Filter ist Bestandteil der Trinkwasserinstallation und muss hinter dem Wasserzähler installiert sein, wenn die Leitungsanlagen aus Metall (z. B. Kupfer) bestehen. So schreibt es die DIN EN 806 vor. Bei Kunststoffrohren wird laut der DIN-Norm der Einbau eines Filters empfohlen. Der Filter verhindert das Einspülen gelegentlich im Trinkwasser auftretender kleiner Feststoffpartikel wie z. B. Rostteilchen oder Sandkörner in die Hausinstallation. Solche Fremdpartikel können Korrosionsschäden an Rohrleitungen hervorrufen oder die Funktion von Armaturen beeinträchtigen. Der Filter schützt also die komplette Trinkwasseranlage, die zurückgehaltenen Partikel müssen regelmäßig durch Spülung oder Austausch des Filtereinsatzes beseitigt werden. Die Durchlassweite des Filters darf zwischen 80 und 150 Mikrometer betragen.

Eigentlich richtet sich Teil 5 der Normenreihe DIN EN 806 an den Betreiber einer Trinkwasserinstallation. Denn nach der Trinkwasserverordnung ist „der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage“, kurz der Betreiber, der Verantwortliche für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und einen bestimmungsgemäßen Betrieb. Ebenso ist nach der AVBWasserV* der Anschlussnehmer (Betreiber) für eine ordnungsgemäße Instandhaltung verantwortlich. Weil aber bekannt ist, dass sich in der Regel Betreiber keine Normen beschaffen, gehört es zu den werkvertraglichen Pflichten von Planern und ausführenden Fachunternehmen, bei der Übergabe den Betreiber über seine gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der Instandhaltung und des Betriebs seiner Trinkwasserinstallation zu informieren. Hierzu gehört auch eine Inspektions- und Wartungsanleitung, abgestimmt auf seine Trinkwasserinstallation und die Aufforderung, einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Auch da macht es Sinn sich einmal mit der DIN EN Norm 806-5 auseinanderzusetzen. Im Teil 5 der Norm werden die Wartungsintervalle für Trinkwasserfeinfilter beschrieben. Rückspülbare Filter sind alle 2-3 Monate durch den Betreiber oder ein VIU (Vertrags-Installationsunternehmen) rückzuspülen. Dabei sind die Herstellerunterlagen zu beachten, denn je nach Anschlussgröße des Filters werden unterschiedliche Mindestrückspülmengen gefordert.

Wartungs-Intervalle von Bauteilen der Trinkwasser-Installation

Wartungs-Intervalle von Bauteilen der Trinkwasser-Installation

Besitzt ihr Kunde jedoch einen Kerzen- oder auch Patronenfilter ist der Filtereinsatz je nach Verschmutzung spätestens aber alle 6 Monate zu wechseln. Gleichzeitig werden so auch Bakterien entfernt, die sich mit der Zeit im Filter vermehren und die Trinkwasserqualität verschlechtern können. Diese Arbeiten darf auch der Betreiber selbst durchführen.

*Allgemeine Vertrags-Bedingungen für die (Trink)Wasser-Versorgung

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