Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Druckvorschau

Drucken Hinweis: Für beste Resultate verwenden Sie bitte Google Chrome für den PDF-Druck.
Smoke gets in your eyes

Grillsaison auch auf ­Balkonien eröffnet?

Auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann Grillen durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung – sofern sie Bestandteil des Mietvertrages wurde – verboten sein. Ist es gestattet, raten die ARAG Experten jedoch zu gegenseitiger Rücksichtnahme. So sollten Grillfreunde darauf achten, dass Wärme- und Rauchentwicklung nicht überhandnehmen und Dünste nicht in die Nachbarwohnungen ziehen können.

WERBUNG

Tags