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Auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann Grillen durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung – sofern sie Bestandteil des Mietvertrages wurde – verboten sein. Ist es gestattet, raten die ARAG Experten jedoch zu gegenseitiger Rücksichtnahme. So sollten Grillfreunde darauf achten, dass Wärme- und Rauchentwicklung nicht überhandnehmen und Dünste nicht in die Nachbarwohnungen ziehen können.