Man unterscheidet zwischen rückspülbaren und nicht rückspülbaren Filtern sowie Kombinationen der beiden genannten Filtervarianten mit nachgeschaltetem Druckminderer, die in einem Gerät zusammengefasst sind.
Bei nicht-rückspülbaren Filtern besteht der Filtereinsatz aus einem Gewebe- oder Kerzenfilter.
Die Filterkonstruktion muss so gestaltet sein, dass die Filterelemente in einfacher Weise und ohne Verschmutzungsgefahr des Trinkwassers auszuwechseln sind.
Bei rückspülbaren Filtern erfolgt die Reinigung des Filtereinsatzes durch einen Rückspülvorgang mit Trinkwasser. Hierbei muss – im Gegensatz zu nicht rückspülbaren Filtern – der Filtereinsatz nicht ausgetauscht werden.
Die Reinigung des Filters muss in allen vom Hersteller angegebenen Einbaulagen möglich sein, und zwar ohne Unterbrechung der Versorgung mit gefiltertem Wasser während des Rückspülens. Für ein ordnungsgemäßes Rückspülen sollte ein Mindest-Kaltwasserdruck zur Verfügung stehen, der bei etwa 2 bar liegt. Zur Ableitung des Rückspülwassers sollte ein ausreichend bemessener Abwasseranschluss vorhanden sein, der Vorgang kann aber auch über ein entsprechend großes Auffanggefäß erfolgen. Im Vergleich zu nicht rückspülbaren Filtern bietet der rückspülbare folgende Vorteile:
• Keine Kosten durch den Austausch des Filtereinsatzes. • Wartungsaufwand kann vom Betreiber nach Einweisung schnell und einfach selbst durchgeführt werden.
• Selbst beim Rückspülvorgang ist die Trinkwasserversorgung mit gefiltertem Wasser garantiert.
• Zur Reinigung muss das Filtergehäuse nicht geöffnet werden.
• Die Rückspülung ist ein – aus hygienischer Sicht, durch die Verwendung von gefiltertem Wasser – einwandfreier Vorgang.
• Die komplette Filteroberfläche wird zurückgespült.
• Ausgeschwemmte Partikel und Fremdteilchen werden vollständig und sicher entfernt.
• Rückspülbare Geräte lassen sich automatisieren.
Auf die korrekte Wartung kommt es an
Aus hygienischen und betriebstechnischen Gründen sind Filter in regelmäßigen Abschnitten zu reinigen. Die DIN EN 806-5 (alt DIN 1988-8) gibt hierzu Empfehlungen für die Zeitabstände sowie Angaben zu den notwendigen Wartungs-, Inspektions-und Instandsetzungsmaßnahmen. Zur Bedeutung der regelmäßigen Wartung heißt es im Kommentar zur DIN 1988-200 (alt DIN 1988-2):
„... Eine Einwirkung auf die hygienischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers wird von diesen Filtern nicht bezweckt, ist bei mangelhaft gewarteten Filtern jedoch nicht auszuschließen. ... Daher Achtung, der
Einbau eines Filters stellt eine wesentliche Maßnahme nach AVBWasserV § 12 (2) dar. Sie verpflichtet den Anlagenersteller (Installateur) seinen Auftraggeber auf die Wichtigkeit einer regelmäßigen Filterwartung hinzuweisen,
weil von einem nicht gewarteten Filter im Falle einer Verkeimung nicht nur erhebliche Gefahren für seine eigene Trinkwasserversorgung, sondern auch für Dritte, das heißt andere Abnehmeranlagen, ausgehen können. ...“ Bei nicht-rückspülbaren Filtern ist nach DIN EN 806-5 eine Inspektion spätestens nach zwei Monaten und eine Wartung spätestens nach sechs Monaten durchzuführen. Bei der Inspektion wird durch Sichtkontrolle bei durchsichtigen Filtertassen
bzw. durch Kontrolle des Durchflusswiderstandes bei nicht-durchsichtigen Filtertassen eine Überprüfung der Belegung des Filtergewebes durchgeführt. Bei der Wartung wird der Filtereinsatz ausgewechselt. Beide angegebenen
Zeiträume sind nach den Betriebsbedingungen auszurichten und können aus hygienischen Gründen in kürzeren Abständen vorgenommen werden. Ist ein rückspülbarer Filter installiert, muss spätestens nach zwei Monaten eine Rückspülung erfolgen.