Hygiene bei der Erstellung von Trinkwasser-Installationen
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Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und auf Grundstücken unterliegen den Festlegungen der Trinkwasserverordnung. Was aus ihnen herauskommt, hat Trinkwasser zu sein. Der Anlagenmechaniker muss dafür sorgen, dass das Material sauber ist, um diesem hohen Anspruch zu genügen. Aber kann er das überhaupt?
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Ab dem 01.11.2011 gilt eine verschärfte TrinkwV[zum Dowbload, hier klicken TrinkwV_11.05.2011]. Die TrinkwV findet folglich „bis in die Tasse des Nutzers“ Anwendung. Mit dieser Definition des Geltungsbereiches werden auch die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und auf Grundstücken erfasst. Damit unterliegen diese einer behördlichen Kontrolle. Hinter dem blauen Kittel des Anlagenmechanikers steht somit oft sofort der weiße Kittel des Mitarbeiters eines Hygiene-Instituts.
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Öffentlich oder Privat?
Öffentlich genutzte Trinkwasseranlagen unterliegen einer Kontrollpflicht. Als öffentlich genutzt gelten solche, die einen besonders schutzbedürftigen oder einen häufig wechselnden Personenkreis mit Trinkwasser versorgen. Es handelt sich folglich um Installationen in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kindergärten, Schulen, Sportstätten, Hotels, etc. Die Inbetriebnahme solcher Anlagen muss dem Gesundheitsamt mindestens vier Wochen zuvor angezeigt werden, damit von dieser Seite kontrolliert werden kann, ob die notwendigen Hygienekontrollen erfolgen. Anlagen dieser Art müssen nämlich zu Betriebsbeginn und danach in zeitlichen Abständen von einem Jahr von einem zugelassenen Labor kontrolliert werden. Erst wenn vier Jahre in Folge die Installation gemäß Befund „sauber“ ist, kann das Gesundheitsamt länger gefasste Kontrollzeiträume festlegen. Diese dürfen mit ihrer Spanne aber maximal zwei Jahre betragen. Für privat genutzte Trinkwasseranlagen in Wohngebäuden kann das Gesundheitsamt die Durchführung einer Kontrolle verlangen, wenn es Anlass für Bedenken gibt. Etwa dann, wenn ein Bewohner einer Reihenhaussiedlung mit dem Verdacht auf Lungenentzündung ins Krankenhaus eingeliefert wird und dort dann aber tatsächlich ein Fall von Legionellose das Ergebnis der Untersuchungen ist. Die Krankheit ist meldepflichtig, was das Gesundheitsamt auf den Plan ruft. Nach Feststellung einer hohen Legionellen-Kontamination im Eigenheim des Betroffenen liegt es auf der Hand, dass auch die anderen Besitzer der baugleichen Häuser ihre Anlagen beproben lassen müssen.
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Sauber sichert den Job
In diesem Fall stehen dann nicht nur die Legionellen, sondern eine Überprüfung aller relevanten Parameter im Fokus. Installationsfehler, welche die Qualität des Trinkwassers verschlechtern, bleiben unter Umständen heute nicht mehr lange unentdeckt. Mehr noch: Bauherren fordern vom Ersteller der Trinkwasseranlage häufig schon im Rahmen der Ab- und Übergabe der Installation den wissenschaftlichen Nachweis, dass an den Entnahmestellen tatsächlich Trinkwasser gemäß den Festlegungen TrinkwV austritt. Eine Installation, die Wasser liefert, das nicht den Vorgaben der Verordnung entspricht, ist logischer Weise keine Trinkwasser-Installation. Eine solche zu erstellen war aber Gegenstand des Werkvertrages. In diesem Fall bekommt der Kunde also nicht das, was er bestellt hat und es liegt ein so genannter Werkmangel vor. Und das bedeutet: Der Handwerker muss auf sein Geld warten - in der heutigen Zeit ein hartes Brot, zumal das Unternehmen mit Arbeitszeit und Material in Vorleistung gegangen ist. Und die Kosten laufen ja weiter - was die finanziellen Reserven des Betriebes schmälert und somit sogar die Sicherheit von Arbeitsplätzen auf dem Spiel steht. Sauber arbeiten ist also auf alle Fälle angesagt.
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Steril ist nicht möglich
Trinkwasser ist ja bekanntlich ein Lebensmittel, vergleichbar der Milch. Und wer möchte Frischmilch schon gerne aus einer dreckigen Rohrleitung trinken? Vermutlich niemand. Dennoch hat sich in Sachen Material diese Denke noch nicht weitläufig durchgesetzt. Nehmen wir zum Beispiel die Rohre für Trinkwasserleitungen. Die treten ihre Reise zur Baustelle nicht selten auf einem Fahrzeug-Dachgepäckträger an. Vorne und hinten offen werden sie erst einmal ordentlich mit Stadtluft durchgepustet. Am Bestimmungsort angekommen rutschen sie vom Dachgepäckträger dann in den Sandhaufen, bis sie im Keller - auf staubigem Baustellenboden - gelagert werden. Irgendwann werden sie installiert und vor Inbetriebnahme als Trinkwasserleitung intensiv gespült, ja vielleicht sogar desinfiziert, damit am Ende tatsächlich Trinkwasser herauskommt. Hand aufs Herz: Etwas Sauberes dreckig zu machen, um es dann aufwändig wieder reinigen zu müssen, ist doch nicht wirklich sinnvoll. Klar ist: Eine Baustelle ist kein Operationssaal. Klinisch rein kann man als Anlagenmechaniker nicht arbeiten. Aber ein schonender Umgang mit dem Material hilft schon sehr viel. So liefern verantwortungsbewusste Hersteller Rohre für Trinkwasserleitungen mit Kappen auf den Enden, also verschlossen. Und selbst, wenn das nicht der Fall ist, kann der Praktiker mit z. B. Plastiktüten, die er über die Enden des Rohrbündels vor dem Transport schiebt, schon viel verbessern.
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Pfui-Fittings?
Was für das Rohr gilt, muss natürlich auch auf Fittings und weitere Bauteile einer Wasserleitung angewandt werden. Auch diese müssen fabriksauber zum Bestandteil einer Installation mutieren. Es gibt Hersteller, die liefern die Fittings verschlossen aus. Die Anschlussenden sind mit Kappen geschützt. Auch wenn - wie beispielsweise bei Mepla-Fittings von Geberit - dies in erster Linie dem Schutz der Dichtelemente dient, wird einer Verunreinigung des Bauteiles vorgebeugt. Eine Maßnahme, die bei Fittings mit eingelegten Dichtelementen (wie Pressfittings) in jedem Fall nötig wäre. Denn für die maschinelle Ausstattung der Fittings mit Dichtelementen während der Produktion wird ein spezielles (natürlich trinkwassertaugliches) Siliconspray, Fett oder ein Fettbestandteil (Glycerin) eingesetzt. Daher sind die Fittings auch bei Auslieferung leicht fettig und in Folge auch klebrig. Wandern diese unverpackt zur Baustelle, fungieren sie gewissermaßen als Schmutzmagnet. Was außen auf dem Bauteil unbedenklich ist, sollte sich aber tunlichst nicht in seinem Inneren festsetzen. Verpackungseinheiten in Form von Beuteln mit einer Anzahl von Fittings darin lösen das Problem nicht. Denn um nur einen Fitting daraus verarbeiten zu können, muss die Verpackung geöffnet werden, womit der Schmutz-Schutz entfällt. Dass es auch anders geht, zeigen führende Fittinghersteller längst. Sie liefern die Fittings nicht nur in einem Karton mit fünf bzw. zehn Teilen, sondern jeden Fitting einzeln in Folie verpackt. Dieser wird folglich erst unmittelbar vor seiner Verwendung als Bauteil einer Wasserleitung aus seiner Schutzhülle geholt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass quasi „ab Werk“ keine Verunreinigungen das Fitting erreichen können, die später unter Umständen eine Menge Ärger verursachen.
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In dieser Form erfährt der installierende Anlagenmechaniker eine erhebliche Unterstützung in Sachen einer hygienischen Materialverarbeitung. Und die hat er bitter nötig. Denn am Ende seiner Arbeit muss er eine Installation vorweisen können, die sehr strengen Qualitätskontrollen genügen muss. Nur dann bescheinigt ihm der Kollege im „weißen Kittel“ eine gute Arbeit und der Auftraggeber ist zufrieden.
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Autor: Jörg Scheele
www.joerg-scheele.de