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Novellierung der Trinkwasserverordnung

Inhalt

Mit Wirkung zum 01. Dezember 2013 werden die hygienischen Anforderungen an die Trinkwasserverteilung und besonders an die verwendeten Werkstoffe und Materialien vom Umweltbundesamt neu geregelt.
Die für den Einsatz in Trinkwasser zugelassenen Werkstoffe werden in einer „Liste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe“ neu festgelegt. In dieser Liste werden diejenigen metallenen Werkstoffe aufgeführt, für die eine trinkwasserhygienische Eignung nachgewiesen wurde.

Unter Berücksichtigung der Einsatzbereiche können die gelisteten Werkstoffe für Produkte verwendet werden, ohne dass die Metallabgabe der Produkte in das Trinkwasser untersucht werden muss.

Erhalten die Werkstoffe jedoch einen metallenen Überzug oder eine Beschichtung (z. B. eine Verchromung der Außenfläche), ist eine zusätzliche Prüfung der Metallabgabe des Produktes notwendig, da das Beschichtungsverfahren auch die wasserberührten Flächen verändern kann.

Die Empfehlung des Umweltbundesamtes sowie die komplette „Liste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe“ gibt es Hier zum absaugen >>>UBA-Liste<<<!

Bei der Eisenwerk Wittigsthal GmbH werden im trinkwasserberührenden Bereich bereits jetzt und auch in Zukunft nur Materialien verwendet, die der Trinkwasserverordnung entsprechen und für einen Einsatz im Trinkwasser zu 100% geeignet sind.

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