Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 beschlossen, der Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung zuzustimmen. Da dieser Beschluss auf einer Entwurfsfassung basiert, die vom Entwurf der Bundesregierung abweicht, kann die geänderte Trinkwasserverordnung erst in Kraft treten, wenn das Bundesministerium für Gesundheit dieser zustimmt. Von einer solchen Zustimmung ist allerdings auszugehen, sodass die neue Trinkwasserverordnung voraussichtlich im August in Kraft treten wird.
Werden Trinkwasser-Installationen überprüft und es werden Grenzwertüberschreitungen im Bereich der chemischen Parameter festgestellt, entscheidet das Gesundheitsamt, ob und für welchen Zeitraum die weitere Nutzung der Installation zulässig ist. Bleibt die Installation in Betrieb, muss der Hausbesitzer alle Nutzer – beispielsweise durch einen Aushang – über die Grenzwertüberschreitungen informieren. Zudem muss ab Dezember 2013 in Gebäuden, in denen sich noch Druckbleirohre in der Trinkwasser-Installation befinden, auf diesen Umstand hingewiesen werden: Der Vermieter muss dann in dieser Angelegenheit seine Mieter anschreiben oder sich des Aushangs im Treppenhaus bedienen. Allerdings hat er nicht die Pflicht, gezielt nach Bleirohren zu suchen. Es genügt, wenn er die Nutzer dann über die Bleiproblematik in Kenntnis setzt, nachdem er selbst davon erfahren hat – z. B. durch den Installateur, der zur Beseitigung eines Rohrbruchs im Hause war. Hinzu kommt die Pflicht des Betreibers einer Trinkwasser-Installation im Mehrfamilienhaus, den Mietern einmal im Jahr mitzuteilen, welche Stoffe sich in welcher Menge im Wasser befinden. Werden innerhalb der Installation Chemikalien zugeführt (beispielsweise durch eine Enthärtungsanlage oder mittels Dosiergerät), muss auch hierüber per Aushang informiert werden.