Der Bundesrat hat der Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt. Nötig war die Neufassung geworden, um deutsches Recht der EU-Energieeffizienz-Richtlinie anzupassen Die Novelle sieht im Wesentlichen die Fernablesbarkeit von Messgeräten vor, die den Wärmeverbrauch erfassen. Gleichzeitig verpflichtet sie Gebäudeeigentümer:innen und Vermieter:innen, Mieter:innen während der Heizperiode in regelmäßigen Abständen umfangreich über deren Verbrauch zu informieren. Doch für Hermann Dannecker, Vorsitzender des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN), lindert die neue Heizkostenverordnung das eigentliche Problem nicht: „Unser großes Problem ist der eklatante Sanierungsrückstand, den wir nach wie vor in Deutschland beklagen müssen. Daran haben auch großzügige und vielfältige Förderungen bislang nichts wesentlich ändern können.“ Er begrüßt zwar die Heizkostenverordnung, die zu größerer Transparenz bei den Verbräuchen führen könne, fürchtet allerdings, dass entstehende Mehrkosten auf die Mieter:innen abgewälzt werden.
NEUE HEIZKOSTENVERORDNUNG
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