Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2013 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Wichtigste Änderung für Ölheizungsbesitzer: Mehr als 30 Jahre alte Kessel müssen unter bestimmten Umständen ausgetauscht werden.
Die neue EnEV tritt voraussichtlich im April oder Mai 2014 in Kraft. Das Bundeskabinett hat die Neufassung der Verordnung mit allen zuvor vom Bundesrat geforderten Änderungen abgesegnet.
Folgende vier Punkte sind aus Sicht der IWO-Experten zentral:
1. Austauschpflicht für alte Heizkessel
Die neue EnEV sieht vor, dass mehr als 30 Jahre alte öl- und gasbetriebene Standardheizkessel nicht mehr betrieben werden dürfen. Aber: Für alle Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die ihr Haus seit 1. Februar 2002 oder länger selbst bewohnen, entfällt die Austauschpflicht. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Niedertemperatur- und Brennwertgeräte sind von der Regelung gänzlich ausgenommen.
Nach IWO-Schätzungen gibt es noch rund 225.000 Öl-Standardheizkessel, die vor 1985 in Betrieb genommen wurden. Davon dürften etwa 50.000 bis 75.000 Anlagen in vermieteten Gebäuden stehen und somit unter die Austauschpflicht fallen. „Ein solcher Kesseltausch ist sicherlich in den meisten Fällen technisch und wirtschaftlich sinnvoll, da ein Brennwertgerät gegenüber einem Konstanttemperaturkessel bis zu 30 Prozent Energie spart“, sagt IWO-Experte Dr. Ernst-Moritz Bellingen. Allerdings widerspreche die Vorgabe aus seiner Sicht dem von IWO geforderten Prinzip der Technologieoffenheit. „Hier werden Gebäudeeigentümer zu einer Maßnahme verpflichtet, ohne vorher zu prüfen, ob unter den individuellen Gegebenheiten ein anderer Sanierungsschritt möglicherweise sinnvoller oder wirtschaftlicher wäre“, betont Bellingen. IWO werde aber ungeachtet dessen dazu beitragen, den betroffenen Immobilienbesitzern rechtzeitig angemessene Beratung und Informationen zur Verfügung zu stellen.
2. Neuer Primärenergiefaktor für Strom
Der Primärenergiefaktor für Strom soll zum 1. Januar 2016 von derzeit 2,6 auf 1,8 gesenkt werden. Von dieser Absenkung profitieren unter anderem strombetriebene Heizungen wie Strom-Wärmepumpen. Der Primärenergiefaktor beschreibt den zusätzlichen Energieaufwand für Aufbereitung und Transport bzw. Bereitstellung des Energieträgers. Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes gemäß EnEV wird nur der nicht-regenerative Anteil der gesamten Primärenergie berücksichtigt. Da aber regenerative Energien bei der Stromerzeugung stark zugenommen haben, wird der Primärenergiefaktor immer weiter gesenkt – zuletzt von 3 auf den heute gültigen Faktor 2,6.
„Wir prüfen derzeit, inwieweit sich der neue Primärenergiefaktor für Strom auch günstig auf den Einsatz von Hybridheizungen, die neben Heizöl und Solar auch Ökostrom nutzen, auswirken kann“, sagt IWO-Experte Bellingen.
3. Neue Effizienzklassen
Im Energieausweis für Gebäude werden neue Effizienzklassen eingeführt, vergleichbar mit den Effizienzkennzeichnungen von Elektrogeräten wie etwa Kühlschränken. Diese neuen Effizienzklassen ergänzen den bisher eingesetzten Bandtacho (rot-gelb-grüne Farbskala) und sollen für mehr Transparenz sorgen. Problematisch aus IWO-Sicht: Für den Bandtacho wird der Primärenergiebedarf zugrunde gelegt, die neuen Effizienzklassen ergeben sich aus dem Endenergiebedarf. Nach Einschätzung von Bellingen dürfte eine Vermischung dieser beiden Größen eher zur Verwirrung der Verbraucher, als zu mehr Transparenz beitragen.
Besonders kritisch sieht der Experte, dass bei den neuen Effizienzklassen Gebäude, die mit Strom-Wärmepumpen beheizt werden, extrem positiv dargestellt werden. Denn die im Vergleich zu anderen Energieträgern hohen Verluste bei der Stromerzeugung werden beim Endenergiebedarf nicht berücksichtigt. Zudem ließen sich keine Rückschlüsse auf die Heizkosten eines Gebäudes ziehen, da die Kilowattstunde Strom etwa dreimal so teuer sei wie die vergleichbare Endenergiemenge Heizöl oder Erdgas. „Wir empfehlen daher bei der Energieberatung auch weiterhin auf den Primärenergiebedarf zu verweisen“, betont Bellingen.
4. Verschärfung im Neubau, keine zusätzlichen Anforderungen für den Gebäudebestand
Für den Neubau gelten ab 1. Januar 2016 um 25 Prozent schärfere Effizienzanforderungen. Das werde aus Sicht des IWO-Experten zu einem deutlichen Mehraufwand bei Neubauten führen. Ursprünglich sollte diese Verschärfung in zwei Stufen erfolgen, der Bundesrat forderte jedoch eine Anhebung der Anforderungen in einem Schritt. Bei Sanierungsmaßnahmen an Bestandsbauten greifen die verschärften Anforderungen nicht.
Informationen gefunden auf www.IWO.de