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Jedem ist eigentlich klar, dass man eine Rechnung prüft, bevor man sie bezahlt. Aber gerade bei Nebenkostenabrechnungen verzichten viele Mieter auf das Nachrechnen und denken, das wird schon stimmen. Irrtum, sagen die ARAG Experten, denn rund zwei Drittel aller Abrechnungen sind fehlerhaft oder halten sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Diese besagen unter anderem, dass die Abrechnung verständlich und nachvollziehbar sein muss, und das ist laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes dann der Fall, wenn „der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil der Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen“ (Az.: VIII ZR 295/07).