Dämmung von Trinkwasserleitungen
Wenn eine neue Norm eine Verschärfung alter Bestimmungen vorsieht, dann wird erstmal gejammert. Wie schön war es doch vorher und gereicht hat es allemal. Und man kann kaum fassen, wie man diese überzogenen Forderungen überhaupt umsetzen soll.
Ich bin mir fast sicher, dass wir hier mal wieder so ein Alibi zum Meckern aus der Tiefe der Normenkiste ziehen. Sei es drum! Nur bitte machen Sie uns nicht dafür verantwortlich. -Don´t shoot the messenger- Die Dämmung von Trinkwasserleitungen birgt noch aus einem weiteren Grund Zündstoff für die SHK-Handwerker. Nicht selten lassen sich diese auch mal auf dünnere Dämmschichtdicken ein. Der „völlig arglose Bauherr“ fotografiert diese zu dünnen Umhüllungen der Rohre während der Bauzeit, noch bevor diese auf alle Zeiten vom Estrich umschlossen werden. „Völlig arglos“ wird dann auch noch ein Gliedermaßstab (bei uns in der Region Zollstock genannt) ins Bild geschoben und alles zusammen wird abgelichtet. Die Fotostory mit dem Arbeitstitel -Falsche Dämmschichtdicken im Estrich- wird dem Handwerker aber erst nach Stellung der Endrechnung präsentiert. Mit eingezogenem Schwanz läuft dieser nach so einer Fotopräsentation dann gerne zur Bank. Nicht um den empfangenen Betrag der Endrechnung abzuheben und zu verjubeln. Vielmehr bittet er um Erweiterung des Kreditrahmens, da einige Außenstände einfach nicht einzutreiben sind. Machen Sie es diesen Bauherren doch nicht so einfach, dämmen Sie nach Vorschrift.
Warmwasser nach EnEV?
Nach der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, sind Dämmschichtdicken für Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen nach bereits bekanntem Muster geordnet. Grundlage sind Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK). Meistens werden „schlechtere“ Dämmeigenschaft von 0,040 W/(mK) akzeptiert und dafür etwas dickeres Material aufgebracht. Aber die Tabellen beziehen sich nach wie vor auf die bekannte Referenz von 0,035 W/(mK).
Kaltwasser nach DIN
Die DIN 1988-200 hat sich mit den neuen Dämmschichtdicken für kaltes Trinkwasser gemeldet und schafft hier mal wieder Platz für Veränderungen gegenüber den alten Regelungen. Beachten Sie bitte auch, dass hier der baustellenübliche Wert der Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(mK) festgeschrieben wurde. Allgemein gilt, dass kalte Trinkwasserleitungen in Abhängigkeit von Temperatur und Feuchtegehalt der Umgebungsluft so zu dämmen sind, dass eine Tauwasserbildung und eine Erwärmung des Trinkwassers auf > 25°C vermieden wird. Bei üblichen Betriebsbedingungen und Rohrleitungsführungen im Wohnungsbau gelten die Werte für die Mindestdämmschichtdicken nach Tabelle 8, DIN 1988-200 als Richtwerte. Bei längeren Stagnationszeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Standard-Dämmschichtdicke nach DIN 1988-200 keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung des PWC bieten. Das kann im Einzelfall zu entsprechend höheren Dämmschichtdicken oder gar zu einem aufwendigen Aufbau der Anlagentechnik führen. Jedenfalls gilt: Die Temperatur des kalten Trinkwassers darf bei bestimmungsgemäßem Betrieb maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle 25 °C nicht überschreiten.
Wir haben was und nun?
Die Begründung für die konsequente Erhöhung der Dämmung im Bereich der Kaltwasserleitungen ist aus der Erkenntnis entwickelt worden, dass Legionellen sich gerne auch schon bei Temperaturen um die 25 °C stark vermehren. Daher ist es wirklich zu begrüßen, dass man diese Regel angefasst hat. Aber ich sehe mich in naher Zukunft von den zukünftigen „völlig arglosen Bauherren“ ins neue Haus gerufen. Dort stehen diese dann mit Stoppuhr und hämischen Grinsen und beweisen mir wie schrecklich die Handwerker wieder gepfuscht haben. Ist doch das Trinkwasser in der Küche auch nach 32 Sekunden Zapfen noch 26 °C warm. Ja und dann schauen wir mal.