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Keine 1,5mm Wanddicke mehr vorgeschrieben

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Seit der Neufassung des DVGW-Arbeitsblattes GW 392 (erschienen im Juli 2009) dürfen auch Rohre 28 x 1 mm in der Gasinstallation verwendet werden. Doch aufgepasst: Die Rohre müssen nach GW 392 geprüft und zugelassen sein, d. h. es muss auf dem Rohr das Prüfkennzeichen "DV" angegeben sein.


In dem Regelwerk GW 392, dass die Anforderungen an Kupferrohre für die Hausinstallation definiert, wurden für den Abmessungsbereich zwischen 28 und 54 mm Kupferrohre mit reduzierten Wandstärken aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wird jetzt blankes Kupferrohr auch als halbharte Stangen in der neuen Dimension 28 x 1 mm sowie als harte Stangen in den Dimensionen 35 x 1,2 mm, 42 x 1,2 mm und 54 x 1,5 mm angeboten. Diese Rohre können nach GW 392 geprüft und zugelassen werden. Sie sind dann mit den Buchstaben DV gekennzeichnet. Den Buchstaben folgt eine Zahlen-Buchstaben-Kombination als Produktionsnummer. Für Gas- und Wasserinstallationen dürfen ausschließlich nur Kupferrohre mit DV-Prüfkennzeichen verwendet werden.

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