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Ist nicht wahr, oder?

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Da wollte mir doch mein Lehrling im dritten Ausbildunbgsjahr erzählen, dass es eine Vorschrift gibt die es verbietet in Fallleitungen schräge Abzweige einzubauen. Er hätte dies im Unterricht von seinen Berufsschullehrer erklärt bekommen. Na ja, so richtig Ahnung hatte ich eigentlich nicht von Sanitär-Anlagen, schließlich bin ich Heizungsbauer und seit zwanzig Jahren baue ich ausschließlich Heizungsanlagen. Nun aber sollten wir, der "schlaue" Lehrling und ich, bei einem Kunden wo wir vorab eine Heizungsanlage getauscht hatten ein WC an einer vorhandene Fallleitung installieren. Also habe ich mich mal schlau gemacht im "Netz", wofür hat man schießlich ein I-Pad dabei. Das Suchergebnis brachte dann erstaunliches zu Tage, denn da gibt es alles zu sehen von 45° Abzweigen bis 90° Abzweige. Was tun, schließlich wollten wir ja keine Bruchlandung beim Kunden hinlegen.

Was wir brauchten, war diese technische Regel von der ich bislang noch nichts gehört hatte. Meinen Lehrling bat ich, mal in seine Unterlagen zu schauen irgendwo wird sich ja wohl was finden und richtig, die Norm nennt sich DIN 1986-100. Jetzt konnten wir mit mehreren Begriffen suchen. Was uns schließlich auch zum Erfolg führte. Es ist tatsächlich so wie mein Lehrling mir berichtet hat. In Fallleitungen dürfen keine 45° schräg Abzweige verbaut werden, da der Luftweg (Belüftung) abgeschnitten wird. Es kommt zu einer Unterdruckbildung in der Abwasserleitung.

Jetzt erst ging mir ein Licht auf. Hatte der Kunde nicht erzählt, dass in der Dusche die eine Etage höher installiert war es ständig gluckerte und manschmal roch es stark nach Kanal. Wir überbrachten die frohe Kunde dem Kunden, dass er dieses Problem mit einem Umbau der Fallleitung in den Griff bekommen könnte. Na ja, so richtig froh war er allerdings nicht darüber, wohl aber wir, hatten wir nicht einen schwierigen Fall gelöst. Nicht immer Meckern auf die Azubi's, manchmal gibt es auch helle Momente:-)).

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