Ab dem 01.01.2011 sollten nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien für Wärmepumpen und Biomasseanlagen die eingesetzten Umwälzpumpen in der Heizungsanlage der Energie-Effizienzklasse A entsprechen. Aufgrund eines Erlasses vom 23.12.2010 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dieses Regelung vorerst ausgesetzt. Das bedeutet, dass die erhöhten Anforderungen an die Energieeffiziens von Heizungspumpen daher bis auf Weiteres nicht Fördervoraussetzung sind.
Blickt da noch einer durch den Förderschungel durch?