Anlagen der zentralen Warmwasserversorgung in Gebäuden müssen aus Gründen der Hygiene in der Regel mit Wassertemperaturen von 60 °C betrieben werden. Wer hier aus Versehen ausschließlich mit der Fracht der Warmwasserleitung
in Berührung kommt, kann sich gefährliche Verbrühungen zuziehen. Um genau das zu verhindern, sollen Entnahmearmaturen die Temperatur des Mischwassers, das ihnen entnommen werden kann, begrenzen. Nach DIN EN 806-2 soll daher an Entnahmestellen in Krankenhäusern, Schulen, Seniorenheimen, etc. die Entnahme von Wasser mit einer Temperatur von mehr als 43 °C nur nach Betätigung einer Entriegelung möglich sein. Für Entnahmestellen in Kindergärten
wird die Grenze für die Mischwassertemperatur auf 38 °C festgelegt.