Welche Versicherung ist für die Gesundheit Pflicht?
Mit dem ersten eigenen sozialversicherungspflichtigen Einkommen endet in der Regel die Familienversicherung. Auszubildende sind dann meist automatisch gesetzlich krankenversichert. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass Azubis in der Wahl der Krankenkasse frei sind. Obwohl die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) größtenteils ähnlich sind, können die Beiträge geringfügig variieren. Daher raten die ARAG-Experten, bereits vor Beginn der Ausbildung eine passende Krankenkasse auszuwählen. Geschieht dies nicht, übernimmt der Arbeitgeber die Wahl. Die Höhe der Beiträge zur GKV richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden. Arbeitgeber und Azubi teilen sich die Kosten.
Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung einen guten Basisschutz bietet, kann es sinnvoll sein, über Zusatzversicherungen nachzudenken. Diese könnten zum Beispiel zusätzliche Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen abdecken, die von der GKV nicht vollständig übernommen werden.
Für die meisten Azubis ist die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine Option, da sie unter die Versicherungspflicht der GKV fallen. Eine Ausnahme gibt es laut ARAG-Experten für Azubis, die vor der Ausbildung privat versichert waren, bspw. über die Eltern. Diese können unter bestimmten Bedingungen in der PKV bleiben.
Welche Versicherung schützt vor Schäden, die man anderen Personen zufügt?
Eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder Azubi laut ARAG-Experten haben sollte, ist die Privathaftpflichtversicherung. Viele junge Menschen sind während ihrer ersten Ausbildung noch über die Eltern abgesichert. Das schließt laut ARAG-Experten auch eine duale Ausbildung oder ein Erststudium ein. Ist dies jedoch nicht der Fall, ist eine eigene Police unverzichtbar. Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch das eigene Handeln zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen.
Welcher Schutz greift, wenn man nicht mehr arbeiten kann?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist besonders für junge Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, äußert wichtig. Sie tritt ein, wenn der Azubi aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Da die staatliche Unterstützung im Fall einer Erwerbsminderung laut ARAG-Experten oft nicht ausreicht, ist eine BU-Versicherung eine sinnvolle Absicherung.
Wer früh eine solche Police abschließt, profitiert zudem von günstigeren Beiträgen, da junge und in der Regel gesunde Menschen deutlich weniger zahlen als ältere. Eine Anpassung der Versicherungssumme nach Abschluss der Ausbildung oder beim Wechsel in eine höhere Gehaltsklasse ist in der Regel problemlos möglich.
Welche Ergänzungen empfehlen die ARAG-Experten?
Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass eine Hausratversicherung für Auszubildende, die in eine eigene Wohnung ziehen, nicht zwingend erforderlich ist. Sie kann jedoch sinnvoll sein, sobald der Wert des Hausrats steigt. Insbesondere bei hochwertigen Anschaffungen bietet sie Schutz vor Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruch. Solange jedoch das Elternhaus als Hauptwohnsitz gilt, sind viele Azubis über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert.
Ob Kite-Surfen, Snowboarden oder Downhill-Biken: Eine private Unfallversicherung ist vor allem für Azubis mit risikoreichen Hobbys eine Überlegung wert. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg greift, schützt die private Police auch in der Freizeit. Bei schweren Unfällen sichert sie den Betroffenen durch Einmalzahlungen oder eine lebenslange Rente ab.
Quelle: ARAG / haustec.de / fl