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Geplant gemacht!

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Planung von Bädern

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Man kann sie noch finden, die winzigen Bäder, die einen Gebrauch der Sanitärobjekte nicht selten nur unter Anwendung von Yoga-Kenntnissen ermöglichen. Von Benutzungskomfort keine Spur. Lesen Sie hier über die wesentlichen Dinge, die bei einer Badplanung bedacht werden sollten, damit eine bequeme Nutzung möglich ist.

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Die wichtigsten Grundlagen der Planung eines Sanitärraumes müssen immer die Wünsche und Vorstellungen der späteren Benutzer sein. In einem Beratungsgespräch muss der Fachmann herausfinden, welche Vorstellungen der Auftraggeber von seinem künftigen Badezimmer hat. Nur wenn der Kunde später ein Bad besitzt, das sich mit seinen Vorstellungen deckt, wird er zufrieden sein. In den meisten Fällen ist eine Badezimmerlösung, die schließlich geplant und realisiert wird, ein Kompromiss zwischen Vorstellungen und Möglichkeiten. Grenzen zeigen hier die örtlichen Gegebenheiten und nicht selten auch die finanziellen Mittel des Kunden auf.

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Ausstattung nach Vorgaben und nach Bedarf

Sind keine konkreten Anforderungen gestellt, müssen die Sanitärräume Mindestanforderungen genügen, die in der VDI 6000-1 [1] fixiert sind. Hier sind Anforderungen an die Größe der Bewegungsflächen von Sanitärobjekten und an die Ausstattung der Räume beschrieben. Sie gelten in aller Regel - wenn kein großzügigeres „Pflichtenheft“ vereinbart wurde - als Grundlage des Werkvertrages. Welche Sanitärobjekte im Bad und WC einer Wohnung mindestens eingeplant werden sollten, wird mit der VDI 6000-1 ebenfalls vorgegeben. Die Ausstattung ist dabei abhängig von der Anzahl der Bewohner, die diese sanitären Einrichtungen frequentieren. Im Bad einer Wohnung für zwei Personen ist die Standart-Ausstattung ausreichend. Hier müssen also ein WC, ein Waschtisch und eine Badewanne oder eine Dusche vorhanden sein. Wenn es der Platz erlaubt, ist die Anordnung eines Sitzwaschbeckens sinnvoll. Ein separates Gäste-WC wird nicht gefordert. Falls es räumlich machbar ist, sollte man überlegen, ob man das WC aus dem Bad herausplant und in einen gesonderten Raum - ähnlich eines Gäste-WCs - verlegt. WC, Waschtisch, Badewanne oder Dusche werden auch in einer Wohnung mit mehr als drei Personen nach VDI-Richtlinie als eine ausreichende Mindestausstattung angesehen. Es wird jedoch die Platzierung eines zusätzlichen Waschtisches oder eines Doppelwaschtisches empfohlen. In der Praxis macht die Einrichtung einer Gäste-Toilette mit WC und Handwaschbecken Sinn. Dabei sollte man dem Bauherrn vorschlagen, hier anstelle eines kleinen Handwaschbeckens den erwähnten zweiten Waschtisch unterzubringen. In Wohnungen, in denen auch Rollstuhlfahrer leben, wir dieser zweite Toilettenraum nach VDI 6000-1 sogar gefordert, wenn dort drei oder mehr Personen logieren. Auch eine zusätzliche Dusche könnte in diesem Raum ihr Plätzchen finden. Dann wird das „Gäste-WC“ zum vollwertigen Zweitbad - was in einem Vier-Personen-Haushalt möglicherweise die morgendliche Hektik etwas entschärft.

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Die Benutzungslogik muss stimmen

Die geforderte (bzw. vom Kunden gewünschte) Sanitärausstattung muss nicht nur in den Raum „irgendwie reinpassen“ - sie muss so angeordnet werden, dass eine sinnvolle und uneingeschränkte Benutzung möglich ist.

Was logisch klingt, wird in der Praxis oft mit Füßen getreten. Da findet man zum Beispiel ein hochwertiges Bad vor, in dem WC und Sitzwaschbecken nicht nebeneinander, sondern an entgegengesetzten Stellen des Badezimmers angeordnet wurden. Wer so etwas plant – und dann auch noch baut – der hat mit Sicherheit nicht begriffen, wozu so ein Sitzwaschbecken eigentlich gedacht ist. Oder der Handtuch-Wärmekörper befindet sich nicht neben der Dusche, sondern an der dieser gegenüberliegenden Wand. Wer geduscht hat und sich abtrocknen möchte, der muss also erst einmal durch den Raum „tropfen“. Deutlich wird: Nicht nur die Optik, auch die Funktionalität muss stimmen. Wie Eingangs erwähnt, gibt es auch Badezimmer, bei denen Erfahrungen im Bodenturnen eine wesentliche Voraussetzung zur Benutzung der Sanitärobjekte sind. Etwa dann, wenn man zum Gebrauch des Sitzwaschbeckens einen Fuß in die Toilette stellen muss, weil es an dem nötigen Seitenabstand der Objekte zueinander mangelt. Damit genau das nicht passiert, werden mit der VDI 6000-1 Mindestabstände festgelegt, welche die Sanitärobjekte zueinander einhalten sollten.

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Bewegungsflächen vorausschauend planen

Zusätzlich sind für jedes Sanitärobjekt Bewegungsflächen festgelegt, die für eine Benutzung mindestens zur Verfügung stehen müssen. Da man davon ausgehen kann, dass ein Bad im Normalfall von immer nur einer Person benutzt wird, dürfen sich die Bewegungsflächen der einzelnen Objekte überlagern. Dadurch reduziert sich der Platzbedarf und macht auch in kleineren Räumen Bewegungsflächen möglich, die größer sind als nach der Richtlinie mindestens gefordert. Denn die Bewegungsflächen und die Mindestabstände sind knapp bemessen. Wenn es der Raum erlaubt, sollte man deutlich großzügigere Maße wählen. Die sich so ergebenden Bewegungsflächen setzen voraus, dass der Benutzer der sanitären Einrichtung unter keinerlei Bewegungseinschränkungen leidet. Eine Einschränkung seiner Bewegungsmöglichkeiten erwartet der Kunde - wenn überhaupt - erst im (hohen) Alter. Tatsache ist jedoch, dass jedermann zu jeder Zeit in die Lage kommen kann, sich nicht mehr richtig bewegen zu können - z. B. durch die Folgen eines Unfalles. Wenn es der Platz also erlaubt, sollten die Bewegungsflächen großzügig ausgelegt werden. Dies kann in Anlehnung an den Platzbedarf geschehen, der für die Badbenutzung durch gehbehinderte Menschen nach DIN 18025-2 [2] gefordert wird. Hier sind Bewegungsflächen nötig, die mindestens 120 cm breit und 120 cm tief sind. Soll ein Bad rollstuhltauglich ausgeführt werden, müssen die Bewegungsflächen der einzelnen Sanitärobjekte entsprechend der DIN 18025-1 [3] mindestens 150 cm x 150 cm messen. Wie auch bei den „normalen Bewegungsflächen“ nach VDI 6000-1 dürfen diese sich überlagern, sie dürfen aber nicht eingeschränkt werden, z. B. durch die Anordnung eines Heizkörpers im Bereich der Bewegungsfläche. Schon durch ein Thermostatventil, das in die Bewegungsfläche hineinreicht, kann es später zu Nutzungseinschränkungen kommen.

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Praktische und optische Gesichtspunkte

Wenn es sich vermeiden lässt, sollte die Badewanne nicht unterhalb eines Fensters angeordnet werden. Zwar ist das Problem des Kaltlufteinfalls mit Einbau moderner Fenster gelöst, die Wanne dort erschwert aber das Fensterputzen - und macht es zudem auch noch gefährlich. Die Forderung der alten Meister, die Wanne müsse so aufgestellt werden, dass der Badende die Tür im Auge hat, ist eher zu vernachlässigen. Entweder schließt der Wannenbenutzer die Badezimmertür ab - dann muss er sie nicht im Blick haben. Oder er schließt nicht ab, dann vertraut er seinen Mitbewohnern und muss folglich nicht befürchten, dass ihm „hinter seinem Rücken“ übel mitgespielt wird. Die Anordnung von WC und Bidet sollte nach Möglichkeit immer so erfolgen, dass man diese Objekte nicht direkt sieht, wenn man den Raum betritt. Bei der Platzierung der Sanitärobjekte ist immer zu prüfen, ob die klassische Installation „an der Wand entlang“ unbedingt nötig ist. Vorwand-Systeme ermöglichen eine freie Planung von Raumteilern und halbhohen Wänden zur Anordnung von Objekten. Die Anordnung von WC und Bidet in einem optisch vom Raum abgetrennten „Intimbereich“ kann sowohl die bereits genannten Anforderungen erfüllen als auch für eine bessere Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Raumes sorgen. Und auch die Badewanne muss nicht zwingend an der Wand stehen. Wer sich hier von der Standard-Lösung wegbewegt, kann dabei individuelle und interessante Lösungen entwickeln.

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Auf diese Weise entstehen Bäder, die auch auf kleiner Fläche eine bequeme Benutzbarkeit der Sanitärobjekte ermöglichen. Moderne Badserien geben dem Ganzen dann auch optisch pfiff, so dass der Zweckraum von einst zu einem Raum zum Wohnen wird.

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Literaturnachweis:

[1] VDI 600, Blatt 1: Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Wohnungen

[2] DIN 18025-2: Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen

[3] DIN 18025-1: Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen

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