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Fällt die Trinkwasserverordnung?

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Die deutschen Trinkwasserstandards werden von der EU-Kommission als Handelshemmnis gesehen. Die der EU vom Umweltbundesamt UBA zur Kenntnisnahme vorgelegten neuen Leitlinien für Wasserleitungsrohre in Deutschland konnten daher noch nicht in Kraft treten. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob diese Leitlinien - wie bisher praktiziert - der nationalen Regelungskompetenz unterliegen oder unter das EU-Gemeinschaftsrecht fallen.

„Trinkwasser könnte bald durch Rohre fließen, die unter dem heutigen deutschen Standard liegen“, befürchtet Dr. Elmar Löckenhoff, Geschäftsführer des Fachverbands deutsche Kunststoffrohr-Industrie KRV. Das wäre nicht nur für Verbraucher unerfreulich, sondern auch für die Kunststoffrohrhersteller, durch deren Produkte schon jetzt der Großteil des deutschen Trinkwassers fließt. Sie haben sich bereits auf die neuen Richtlinien eingestellt und in höherwertige Materialien und Produkte investiert.

Bevor nach dem Reinheitsgebot für Bier auch die deutsche Trinkwasserverordnung hinfällig wird, fordert der Kunststoffrohrverband eine rasche Entscheidung über die Zulässigkeit und Einführung der UBA-Leitlinien. Darüber hinaus ruft der Verband die Politik dazu auf, mit einer europäischen Trinkwasserverordnung rechtssichere Regelungen für eine EU-weit einheitliche Trinkwasserhygiene zu schaffen.

Hintergrundinformationen und die Postion des KRV zur Trinkwasserhygiene in Europa sind abrufbar unter

www.krv.de/home/publikationen/downloads.html

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