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Dichtheitsprüfung: Normgerecht prüfen mit Wasser, Gas oder Luft

Zur Verfügung stehen im Druckluft, Inertgase und Trinkwasser. Die Art des Prüfverfahrens muss er abhängig von der hygienischen Einstufung der Gebäudeanforderung und mit Blick auf die einzuhaltenden Randbedingungen wählen. Maßgebend sind dafür sind die Bestimmungen der DIN EN 806-4 und des ZVSHK-Merkblatts „Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen…“ 2011-01.

Dichtheitsprüfung mit Wasser

Die Dichtheitsprüfung mit filtriertem Trinkwasser kann durchgeführt werden, wenn die folgenden Vorgaben sichergestellt sind:

- Wasseraustauch in regelmäßigen Abständen, spätestens nach sieben Tagen, vom Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasser-Installation.

– Der Haus- oder Bauwasseranschluss muss gespült und dadurch für den Anschluss und Betrieb freigegeben sein.

– Die Befüllung des Leitungssystems muss über hygienisch einwandfreie Komponenten erfolgen.

Dichtheitsprüfung mit Inertgasen

In Gebäuden, in denen erhöhte hygienische Anforderungen bestehen, wie bei medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen, kann die Verwendung von inerten Gasen gefordert werden, um eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit in der Rohrleitung auszuschließen.

Dichtheitsprüfung mit Druckluft

Die Dichtheitsprüfung ist mit sauberer, ölfreier Druckluft durchzuführen, wenn

– eine längere Stillstandzeit von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, insbesondere bei durchschnittlichen Umgebungstemperaturen ≥ 25 °C zu erwarten ist, um mögliches Bakterienwachstum auszuschließen,

– die Rohrleitung von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, z. B. wegen einer Frostperiode, nicht vollständig gefüllt bleiben kann,

– die Korrosionsbeständigkeit eines Werkstoffes in einer teilentleerten Leitung gefährdet ist.

Voraussetzungen zum Prüfen mit Druckluft / Inertgasen

- Die Rohrwerkstoffe und Verbindungen müssen eine DVGW-Zertifizierung und damit den Nachweis erbracht haben, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt und geprüft wurden.

- Alle Bauteile in der Leitungsanlage müssen für die Prüfdrücke geeignet oder vor der Prüfung ausgebaut sein.

- Vor der Dichtheitsprüfung sind die Verbindungen durch Inaugenscheinnahme auf ordnungsgemäße Ausführung zu prüfen.

- Ausgedehnte Trinkwasser-Installationen sollten möglichst in Teilabschnitten geprüft werden, um die Prüfzeiten kurz zu halten.

- Alle Leitungsöffnungen müssen dicht verschlossen sein (durch metallene Stopfen, Kappen, Steckscheiben etc.). Geschlossene Absperrarmaturen gelten nicht als dichte Verschlüsse.

- Es müssen Entlüftungsventile zum Ablassen des Prüfdruckes in ausreichender Anzahl und an geeigneten Stellen, an denen die Luft gefahrlos abgelassen werden kann, eingebaut sein.

– Von der Dichtheitsprüfung bis zu Inbetriebnahme muss die Anlage garantiert vollgefüllt bleiben und eine Teilbefüllung vermieden werden.

Wie die Druckprüfung durchgeführt werden muss, erfahren Sie im Beitrag „Dichtheitsprüfungen von ­Trinkwasser-Installationen

Dieser Bericht ist der SBZ entnommen. Dank an die SBZ Redaktion:-)!

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