Die Projektgruppe EnEV verweist in dem Schreiben an AEROLINE TUBE SYSTEMS auf eine frühere Stellungnahme zu einer Anfrage der Gütegemeinschaft Hartschaum, die in der Ausgabe II/2012 des Fachblatts "EnEV" aktuell erschienen ist. Solarleitungen müssen demnach ebenso wie Heizungsverteilleitungen mit 100 Prozent der in der EnEV festgelegten Dämmstärke isoliert werden ("100 % EnEV"). Für Rohrleitungen mit 22 mm Durchmesser ergibt sich daraus bei einer Kautschuk-Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0.04 W/mK eine Dämmdicke von 26 mm. Details sind in der Anlage 5 der EnEV 2014 beschrieben. "Mit dem Doppelrohrsystem AEROLINE INOX SPLIT 100 lassen sich diese Anforderungen besonders einfach erfüllen", sagt Roland Baumann, Geschäftsführer der AEROLINE TUBE SYSTEMS Baumann GmbH.
Gute Wärmedämmung amortisiert sich in zwei bis drei Jahren
Um ein wenig Geld zu sparen, werden Solarthermie-Leitungen in der Praxis oft mit einer Wärmedämmung ausgestattet, die nur halb so dick ist wie vorgeschrieben. Häufig geht man davon aus, eine gute Wärmedämmung lohne sich nicht, da die Solarwärme ohnehin kostenlos zur Verfügung stehe. Die EnEV sieht eine Befreiung von der Dämmpflicht allerdings nur dann vor, wenn sich die Kosten für die Dämmung nicht innerhalb der Nutzungszeit wieder einsparen lassen. Bei Solarthermie-Anlagen greift dieses Argument nicht, betont die EnEV-Projektgruppe in ihrer Stellungnahme. In die Berechnung der Wärmekosten müssen schließlich auch die Anschaffungs- und Wartungskosten der Solaranlage einbezogen werden. Solarwärme ist also mitnichten kostenlos. Wer eine Solarthermie-Anlage nachlässig dämmt, verschenkt bereits bei einer gewöhnlichen Brauchwasser-Solaranlage mit 4 bis 5 Quadratmetern Kollektorfläche die Wärme aus 0,4 Quadratmetern Sonnenkollektoren. "Eine gute Wärmedämmung an einer Solarthermie-Anlage rechnet sich daher innerhalb von zwei bis drei Jahren", erklärt Baumann.
Fehlende Dämmung kann zu Reklamationen und Bußgeld führen
Die Energie-Einsparverordnung ist eine gültige Rechtsvorschrift. Eine korrekte Dämmung ist somit auch an einer Solarthermie-Anlage keine optionale Zusatzleistung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Fehlt die Wärmedämmung, handelt es sich daher um einen Anlagenmangel. Der Installationsbetrieb ist seinem Kunden gegenüber verpflichtet, diesen Mangel zu beseitigen. Das gilt auch dann, wenn er die Dämmung im Angebot nicht eigens aufgeführt hat. Schlimmstenfalls können sogar Bußgelder fällig werden. "Solche Reklamationen sorgen für zusätzliche Arbeit und Ärger mit dem Kunden. Besser ist es, von Anfang an auf eine effiziente Wärmedämmung zu setzen", empfiehlt Baumann.