Brandschutz mit Null-Abständen
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Mindestabstände zwischen zu verschließenden Bauteilöffnungen für Kabel- und Rohrabschottungen mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) neu festgelegt.
Danach ist die Installation nicht baugleicher Abschottungen auf Null-Abstand nur noch gestattet, wenn die Systeme gegenseitig geprüft wurden.
Warum nicht große Abstände?
Null-Abstände sind vor allem im Wohnungsbau von Vorteil: Die Schächte werden kleiner und der nutzbare Wohnraum größer. Die Neuregelung des DIBt verschärft jedoch die Bestimmungen zu den Abständen zwischen fremden, das heißt nicht baugleichen, Abschottungen und erschwert damit die Null-Abstands-Installation von Rohrleitungen. Mit neuen Brandschutzlösungen, wie von Geberit erarbeitet und getestet, sind Null-Abstände in den meisten Bausituationen jedoch einfach und sicher realisierbar.
Wann geht der Nullabstand?
Früher galten Abschottungen unterschiedlicher Bauart bzw. mit unterschiedlichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) als kompatibel, wenn sie jeweils auf Null-Abstand geprüft und zugelassen waren. Das ist jedoch nicht mehr zulässig: Die Installation fremder Abschottungen auf Null-Abstand ist laut DIBt nur erlaubt, wenn die Systeme gegenseitig geprüft wurden. Systeme, die den DIBt-Vorgaben nicht entsprechen, beanspruchen künftig mehr Platz, doch der ist vor allem im Wohnungsbau knapp bemessen. Breite Installationsschächte und Wanddurchführungen verringern den nutzbaren Wohnraum. Geberit hat deshalb seine Rohrabschottungen für die Abwassersysteme Silent-db20, Silent-PP und PE prüfen lassen und hilft damit, wertvolle Wohnfläche gewinnen.
Mit den neuen abZ sind die Geberit Systeme vielfältig kombinierbar und auf Null-Abstand installierbar. Das gilt ebenso für die Versorgungssysteme zur Verlegung von Trinkwasser- und Heizungsleitungen: Geberit Mepla, PushFit und Mapress (Edelstahl/C-Stahl). Die zugehörigen Verwendungsnachweise ermöglichen den baurechtlich korrekten Einbau der Geberit Versorgungs- und Abwassersysteme auf Null-Abstände.
Sind Vorteile spürbar?
Der Vorteil wird am Beispiel deutlich: Bei Rohrabschottungen, die untereinander nicht geprüft wurden, muss der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten mindestens 20 cm betragen. Der Abstand zwischen Abschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf nach der Neuregelung des DIBt bis auf 10 cm reduziert werden, wenn diese Öffnungen für Kabel- und Rohrabschottungen jeweils nicht größer als 40 x 40 cm sind.
Bei einer Standard-Schachtbelegung mit einer Abwasserleitung, drei Trinkwasser- und zwei Heizungsleitungen ist der Installationsschacht, der mit Geberit Brandschutzlösungen und Geberit Rohrsystemen ausgestattet ist, um 15 Zentimeter kleiner als ein Installationsschacht mit marktüblichen Lösungen ohne zueinander geprüfte Null-Abstände.
Die Zulassungen für Geberit Rohrleitungssysteme können unter www.geberit.de heruntergeladen werden.
Allgemeine Anmerkung
Nimmt man einmal einen mittleren Baupreis von 1200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für ein Haus an, so wird deutlich, dass der Anlagenmechaniker sich schon Gedanken machen muss um seine Installationen auf kleinem Raum unterzubringen. Die Architekten setzen den Platzwünschen daher oft enge Grenzen. Fakt ist aber auch, dass es kein W-Lan gibt für Trink- und Abwasser oder die Heizungsleitungen. Die praktischen Ergebnisse sind daher oft Kompromisse zwischen dem Wunsch möglichst viel Wohnraum zu schaffen und die Installationstechniken doch noch unterzubringen.
Schwierig wird es allerdings angesichts der Tatsache, dass auch hygienische Ansätze eine immer gewichtigere Rolle spielen. Die so genannten warmgehenden Leitungen (Warmwasser, Zirkulation, Heizung) sollen ja das ansonsten kalte Trinkwasser (PWC) nicht unnötig auf Temperatur bringen, denn das führt zur Verkeimung von PWC.
Damit bleibt das Thema „kleine Installationsschächte“ zumindest ein „warmes Eisen“.