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Personaldiebstahl

Kollege „Langfinger” am Werk

Inhalt

Diebe sind in allen Altersgruppen anzutreffen, mit der Tat ist oft der Nervenkitzel verbunden. Für Täter ist das Entwenden eher „Sport“. Von „Gelegenheitsdiebstahl“ spricht man, wenn jemand ab und zu etwas mitgehen lässt. Das kann zum Beispiel aus Geldnot bei geringem Einkommen geschehen oder auch bei einer vermeintlich günstigen Gelegenheit. Wer es eigentlich gar nicht nötig hat, aber plötzlich die Chance sieht, etwas zu klauen, begeht den sogenannten „Spontandiebstahl“. Hat man dabei Glück und wird nicht erwischt, versucht man es auch ein zweites Mal und immer wieder. So entwickelt sich der „Seriendiebstahl“. Dabei fehlt meist das Unrechtsbewusstsein („Das ist doch alles in den Preisen einkalkuliert“). Leichte Verfügbarkeit, Unordnung im Lager und in der Werkzeugtasche machen Klauen immer leichter. Es hat sich gezeigt, dass, je geringer der Wert des Diebesguts ist, die Hemmschwelle sinkt, es in die eigene Tasche zu stecken. Kontrollmaßnahmen sind sehr aufwendig und schaffen eine Stimmung des Misstrauens. Deshalb fühlen sich die Täter auch sicher, nehmen das Entwenden nicht so ernst, zumal sie sich auch über die Konsequenzen beim Ertappen nicht bewusst sind.

Ein ertappter Täter wird seinen Diebstahl vor den Kollegen meist bagatellisieren. Es fehlt ihm an Unrechtbewusstsein, wenn es um das Thema Eigentum geht. Streng genommen darf der Monteur auch nicht die sogenannten Reste, die beim Kunden übrigbleiben, in die eigene Tasche stecken. Was für die Entsorgung vorgesehen ist und sich noch auf dem Betriebsgelände befindet, darf nicht einfach mitgenommen werden.

Häufig leiht sich das „schwarze Schaf“ ein Werkzeug für den Eigenbedarf aus und bringt es nicht gleich oder erst sehr viel später wieder zurück. Eigentlich darf der Mitarbeiter auch nicht sein Handy im Betrieb laden, obwohl es praktisch geduldet wird. Auch das Mitnehmen von Kugelschreibern, Toner, Putzmitteln ist nicht korrekt, da müsste man schon den Arbeitgeber fragen. Auch wenn der Wert der gestohlenen Produkte gering ist: Es handelt sich um Diebstahl. Für Diebstahl gibt es aber keine Wertgrenze. Man kann zwar kaum erwarten, dass ein Mitarbeiter seinen Kollegen „anzeigt“, wenn dieser klaut. Aber auch Mitwisser machen sich mitschuldig und sind somit „Mittäter“.

Da die meisten im Team ehrlich sind, werden sie daran interessiert sein, dass ein „schwarzes Schaf“ schnell ertappt und zur Rechenschaft gezogen wird. Auch von den Kollegen wird er disqualifiziert, sie haben nur selten Verständnis für ihn.

Wenn man mit dem Kollegen „Langfinger“ spricht und ihn überzeugt, bleibt es vielleicht bei der einen Tat, noch besser, wenn er das Diebesgut sogar wieder zurücklegt. Entscheidend ist, dass im Team jeder jedem vertrauen kann. Der Ehrliche hat Bedenken, dass sich ein anderer auch an ihm bereichert und etwas mitgehen lässt. Wer will schon mit einem unehrlichen Kollegen im Team arbeiten? Das muss man dem Betreffenden mitteilen, denn wer ehrlich ist, wird vielleicht noch verdächtigt, wenn bei der Inventur Differenzen festgestellt werden.

Betriebliche Maßnahmen

Mitarbeiter müssen wissen, dass Diebstahl immer eine fristlose Kündigung nach sich zieht. Der Standpunkt, man sollte dem Dieb eine zweite Chance geben, ist nur bedingt richtig und sollte die absolute Ausnahme bleiben. Da der Arbeitgeber sich nicht darauf verlassen kann, dass es sich um einen einmaligen Fall handelt, ist das Vertrauensverhältnis gestört, deshalb soll dem Dieb zumindest die eigene Kündigung nahegelegt werden.

Das Disziplinargespräch ist bei einem Eigentumsdelikt eine Alternative zur Kündigung und hat den Charakter einer Abmahnung. Es sollte nicht unter vier Augen geführt werden, weil sonst die Absicherung durch einen Zeugen fehlt.

Diebstahl auf der Baustelle

Langfinger gibt es auch in anderen Firmen. Auf Neubauten ist das Firmeneigentum des Monteurs nicht abgesichert und reizt Mitarbeiter anderer Firmen zum Klauen, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt. Die Arbeitszeiten der verschiedenen Firmen sind oft sehr unterschiedlich. Bei mehrtägigen Arbeiten dürfen bewegliche Teile nicht herumliegen, um die Diebstahlabsicht nicht zu unterstützen.

Wie sieht es im eigenen Betrieb aus?

Bild: Leicher

Wie sieht es im eigenen Betrieb aus?

Autor

Dipl.-Betriebswirt Rolf Leicher
Fachautor und Referent; Telefon: (0 62 21) 80 48 82

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