In diesem Zusammenhang wird gerne nach Klein- und Großanlagen unterschieden und die Größe des Warmwasserspeichers als ein wichtiges Indiz in der Beweiskette aufgeführt. Wir stellen nochmals einige Dinge klar und geben Tipps für die Praxis.
Wozu Zirkulation?
Die Zirkulation soll den Komfort für den Benutzer erhöhen. Wäre nur eine Warmwasserleitung installiert, so würde während einer Zapfpause das Wasser in dieser Leitung abkühlen. Beispielsweise über Nacht würde die Warmwasserleitung auf Umgebungstemperatur abkühlen. Der erste Zapfvorgang am Morgen würde also mit relativ kaltem Wasser starten. Bis sich dann wieder die gewünschte Temperatur einstellt vergeht eine gewisse Zeit, die man als Warmwasserausstoßzeit bezeichnet.
Ein zweiter Gedanke widmet sich den Legionellen, die in einem stagnierenden System zur Vermehrung neigen. Heizt man den Biestern ordentlich ein, haben sie keine Chance und verglühen gewissermaßen in ihrem Wasserkosmos. Dazu sollte das Zirkulationssystem mit 60 °C am Boyler starten und das Wasser mit mindestens 55 °C zurückschicken.
Vorschrift
Die DIN 1988-200 schreibt daher sinnigerweise den Betrieb einer Zirkulation oder selbstregelnder Temperaturhaltebänder vor, wenn das stagnierende Wasser in den Rohren ein Volumen von 3 Liter überschreitet. Die dort zitierten Heizbänder spielen kaum eine Rolle in Deutschland. Bei uns zirkuliert man, um die Temperatur zu halten.
Eigentlich wäre damit alles Notwendige gesagt, wären da nicht die dann folgenden Ausnahmen der Norm genannt. In der Fachwelt und in der Praxis führten diese Formulierungen über Ausnahmen zu einiger Unsicherheit. Und beispielsweise in den Internet-Foren wird heiß diskutiert, unter welchen Bedingungen man denn wohl auf eine Zirkulation gänzlich verzichten könnte oder diese zweitweise abschalten darf. Liest man jedoch den Kommentar zur DIN 1988-200
bleibt es dabei:
Begründung
Auch in Kleinanlagen soll sich der hygienische Vorteil der hohen Betriebstemperatur für das warme Wasser nutzen lassen. Zwar kann in der Praxis der Betrieb im Einfamilienhaus auch auf mindestens 50 °C gesenkt werden, aber ein Umschwenken auf die hohe, sichere Temperatur von 60 °C muss möglich sein. Einspareffekte mit niedrigen Temperaturen können also durchaus mitgenommen werden. Aber der betont hygienische Betrieb soll als Option erhalten bleiben.
3 Liter stehendes Wasser?
Liegen keine konkreten Planungsdaten vor, kann man sich den Inhalt der Warmwasserzuleitung zum entferntesten Verbraucher, also dem längsten Warmwasser-Fließweg, durchaus berechnen.
Mit diesen Angaben lässt sich relativ sicher auch an der Baustelle noch der Volumeninhalt bestimmen. Ein Beispiel für eine klassische Installation soll dies kurz rechnerisch darlegen.
Von der Dachzentrale führen 4,5 Meter DN 20 zum Bad ins OG. Dann folgen 5,5 m zum Gäste-WC als DN 15. Von dort wurden noch 6 m als DN 12 verlegt zur Küche.
4,5 m x 0,314 l/m = 1,413 l
5,5 m x 0,201 l/m = 1,1055 l
6,0 m x 0,133 l/m = 0,798 l
Zusammen ergibt das ein Leitungsvolumen von 3,3165 Liter. Die Vorgabe zur Einbindung einer Zirkulationsleitung in das System ist damit verbindlich gegeben.
Fazit
Über eine Norm kann man stundenlang diskutieren. Diese hier genannten Vorgaben der DIN 1988-200 gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik und ist daher einzuhalten. Neben den Hygieneanforderungen kann man auch im Sinne eines komfortablen Betriebs die Zirkulation nicht einfach wegdiskutieren Der Mehraufwand zur Installation einer Zirkulation in einem Einfamilienhaus bei dem die Dreilitergrenze nicht erreicht wäre, liegt zurzeit bei einer Summe von um die 750 Euro. Da ist natürlich Geld, kann aber bezogen auf die Gesamtsumme beim Bau eines Wohnhauses als gering eingeschätzt werden. Sollte es Diskussionen geben, so kann man bei Überschreitung der Dreilitergrenze getrost auf die Norm verweisen und auf die Pflicht zur Einhaltung dieser Hygienevorgaben. Bei Unterschreitung lässt man sich den Verzicht auf die Zirkulation am besten schriftlich vom Bauherrn bestätigen, denn der hat oft ein schlechtes Gedächtnis, wenn es um spätere Streitigkeiten geht.
Es gilt grundsätzlich
Bei Rohrleitungsinhalten von mehr als drei Liter sind Zirkulationsleitungen oder Temperaturhaltebänder einzubauen
Was sagen die Gesetze?
Durch Inkraftsetzung des GEG am 1. November 2020 bekommt die Normenreihe DIN V 18599 eine höhere Bedeutung. Aus diesem Grund sieht sich das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission veranlasst darauf hinzuweisen, dass gemäß § 10 Absatz 3 des GEG die Anforderungen zur Errichtung von Gebäuden keine Anwendung finden, soweit ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften [...] zum Schutz der Gesundheit entgegensteht. Die Trinkwasserverordnung legt in § 17 Absatz 1 fest, dass Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben sind. Gemäß DVGW Arbeitsblatt W 551 gelten für Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen weiterhin in Großanlagen oder Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle bzw. Anlagen mit Zirkulation die Mindesttemperaturen von 60 °C am Abgang vom Trinkwassererwärmer sowie von mindestens 55 °C an jeder Stelle der Warmwasserzirkulation.
Quelle: Mitteilung des Umweltbundesamtes vom 11.12.2020