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Alles oder Nichts (Teil 3 von 3)

Inhalt

Den Teil 1 gibt es hier!

Den Teil 2 gibt es hier!

Effizienz ist eine Frage der richtigen Planung

Bei der Planung einer Wärmepumpenanlage kann man alles Richtig machen und damit die hohe Effizienz einer Wärmepumpenanlage nutzen, oder vieles falsch machen und „Nichts“ bekommen. Im dritten und letzen Teil geht es um die Heizlast und den WW-Bedarf!

Heizlastberechnung

Generell lässt sich der Wärmebedarf für jedes Gebäude unabhängig von der Nutzungsart eines Neubaus oder bestehenden Gebäudes berechnen.

Hierzu gibt es entsprechende Berechnungsprogramme sowie europäische oder länderspezifische Normen, z. B. die DIN EN 12831 und ggf. andere Berechnungsverfahren nach denen die Berechnung der Heizlast durchgeführt wird. Bei einem Neubau ist in der Regel die Heizlast bekannt, oder kann aus dem EnEv-Nachweis näherungsweise berechnet werden.

Überschlägige Heizlastermittlung in Bestandsgebäuden

Bei der Planung einer Heizungsanlage in einem Bestandsgebäude kann die Heizlast überschlägig ermittelt werden. Je älter ein Gebäude ist, umso seltener sind alte Berechnungen oder Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte in (K m²)/W) vorhanden. Dafür liegen Verbrauchsdaten für das Objekt vor, die zur Ermittlung des Wärmebedarfes herangezogen werden können.

Bereits auf Grund des Alters gibt es Eckdaten, die es erlauben den Wärmebedarf eines Gebäudes überschlägig zu ermitteln. In der Regel sind dies spezifische Bedarfe bezogen auf 1 m² zu beheizende Fläche, also W/m² oder auf das zu beheizende Raumvolumen, also W/m³. Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht typischer spezifischer Wärmebedarfe bei unterschiedlichen Baujahren:

Wärmebedarfe pro m² zu beheizender Fläche
Wärmebedarfe pro m² zu beheizender Fläche

1 Altbau, ohne besondere Wärmedämmung

2 Gebäude vor 1995 errichtet, normale Wärmedämmung

3 Neubau nach Wärmeschutzverordnung 1995

4 Neubau nach Energieeinsparverordnung 2002

Ein überschlägig ermittelter Wärmebedarf ersetzt nicht eine ausführliche Wärmebedarfsberechnung!

Dieses überschlägige Berechnungsverfahren dient dazu, eine ungefähre Größenordnung zu bestimmen und vorhandene Berechnungen auf Plausibilität zu prüfen. Die Ermittlung eines Wärmebedarfes über vor genannte spezifische Wärmebedarfe gibt einen guten Anhaltswert, reicht aber zur Auslegung des Wärmeerzeugers nicht aus. Einen genaueren Wert liefert uns die Ermittlung des Wärmebedarfes eines Objektes über die verbrauchte Menge Brennstoff, wie z. B. Öl oder Gas anhand des mittleren Brennstoffverbrauchs der letzten fünf Jahre zu ermitteln.

Ermittlung des Wärmebedarfs anhand von Verbrauchsdaten

Aufgrund der Ölkrise in den 1970er-Jahren und der Tatsache, dass Energie im Laufe der Zeit immer teurer geworden ist, erwuchs die Notwendigkeit, die Wärmedämmung der Gebäude stetig zu verbessern, um so den Primärenergiebedarf zu senken. Einher gegangen sind damit auch verfeinerte und angepasste Berechnungsverfahren sowie die Aufzeichnungen der Bedarfe, Energieverbräuche und Dauer der Heizperioden. Mit Hilfe dieser statistischen Daten ist es möglich den Wärmebedarf für ein Gebäude anhand der Verbrauchsdaten zu quantifizieren.

Beispiel zur überschlägigen Berechnung des Heizwärmebedarfs Q anhand von Verbrauchsdaten:

- Altbau, Baujahr 1990

- Wärmedämmung vorhanden (70 W/m²)

- Beheizte Fläche 150 m²

- Installierter Wärmeerzeuger 34 kW

- durchschnittlicher Ölverbrauch 1.900 l/a

- Vollbenutzungsstunden bv 1.800 h/a

Das Beispiel zeigt, dass die installierte Leistung des Wärmeerzeugers 3 x größer als erforderlich! Beim Austausch von Wärmeerzeugern ist daher immer zu prüfen, welche Kesselleistung wirklich benötigt wird. Für die im Beispiel durchgeführte Bilanzierung werden einige Kennwerte benötigt, die im Folgenden erläutert werden. Der Heizwert Hi gibt den Heizwert eines Brennstoffes an und ist ein Maß für dessen Energieinhalt. Die folgende Tabelle zeigt die Heizwerte verschiedener Brennstoffe.

Als Vollbenutzungsstunden wird die Anzahl der Stunden pro Jahr berechnet, die ein Kessel mit Nennwärmeleistung betrieben werden müsste, um den Jahresheizwärmebedarf zu decken.

Dieser statistische Wert ist nicht mit den Betriebsstunden zu verwechseln. Bei modulierenden Wärmeerzeugern kann deren Anzahl deutlich über den theoretischen Vollbenutzungsstunden liegen.

Die Vollbenutzungsstunden pro Jahr wurden statistisch ermittelt. Je nach Gebäudetyp und Nutzung ergeben sich unterschiedliche Werte. Einige Beispiele für Vollbenutzungsstunden

in Deutschland finden Sie in der folgenden Tabelle.

Die Vollbenutzungsstunden kann man überschlägig berechnen, inden man den Wärmeinhalt des verbrauchten Brennstoffes durch die Heizlast des Gebäudes (wenn die Kesselleistung in etwa der Heizlast enspricht) bzw. die verbrauchte Brennstoffmenge (in kWh) durch die Nennleistung des Heizkessels teilt.

Ermittlung des Warmwasserbedarfs

Für die Trinkwasserbedarfsermittlung gibt es in der Praxis verschiedene Ansätze: Für Wohngebäude erfolgt die Auslegung häufig nach DIN  EN 15450.

Vereinfachtes Verfahren

Bei dem Bau eines üblichen Wohnhauses geht man von einem maximalen Warmwasserbedarf von ca. 25 Liter pro Person und Tag mit ca. 60 °C aus. Dies entspricht einer zusätzlichen

Heizlast von ca. 0,20 kW pro Person bei einer Aufheizzeit von 8 Stunden für den Warmwasserspeicher. Für die Speicherauslegung bis ca. 10 Personen wird dieser Wert verdoppelt. Somit erhält man das erforderliche Mindestspeichervolumen.

- Speichervolumen bis 10 Personen:

- 2 * 25 Liter / Person

- Speichervolumen ab 10 Personen:

- 25 Liter / Person

Zuschlag für die Wassererwärmung

Anhaltswerte für den Zuschlag Warmwasser (TWW) liefert die folgende Tabelle:

Wenn der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, z. B. bei besonders hohen Komfortansprüchen, durch große Kopfbrausen oder Wellness-Bäder, muss der erforderliche höhere Leistungszuschlag separat berechnet werden.

 

 

 

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