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Wie sind private Bauhelfer gegen Unfälle versichert?

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Das eigene Häuschen nach seinen Vorstellungen zu gestalten macht viel Spaß – und viel Arbeit. Wer selbst in einem handwerklichen Beruf arbeitet, will natürlich viel selbst machen. Nicht alles ist alleine machbar, da ist die Hilfe des handwerklich begabten Bruders oder besten Freundes hochwillkommen, etwa wenn es ums Fliesen, Verputzen, Tapezieren oder den Einbau von Zimmertüren geht. Doch was passiert, wenn der Helfer vom Gerüst stürzt oder mit der Leiter umkippt? Wer trägt die Kosten für die Behandlung und mögliche, langfristige Folgen eines Unfalls?

Wer zahlt bei Unfällen?

Wer sich im Job auf einer Baustelle verletzt, hat einen Arbeitsunfall und ist gesetzlich versichert über die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) beziehungsweise die jeweilige Berufsgenossenschaft. Die GUV übernimmt dann alle Kosten, vom Arzt oder Krankenhaus über eine mögliche Reha bis zu Hilfsmitteln und Kosten für eine Haushaltshilfe. Sind die Folgen gravierend, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung darüber hinaus eine Verletztenrente in Abhängigkeit vom Grad der Erwerbsunfähigkeit. Sie kann bis zu zwei Drittel des vor dem Arbeitsunfall erhaltenen Jahresgehalts betragen.

Handelt es sich nicht um einen Unfall auf der Arbeit, kommt die Krankenkasse für die Behandlungskosten auf, wobei die Leistungen deutlich geringer ausfallen. Eine mögliche Erwerbsminderungsrente muss über die Rentenversicherung beantragt werden, und die ist – besonders bei jüngeren Helfern – in diesem Fall deutlich geringer als in der GUV.

Die Vorteile liegen auf der Hand, aber ist die GUV auch für Unfälle von privaten Bauhelfern auf privaten Baustellen zuständig? Hier sind sich selbst Experten oft uneins. Ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, für dessen Folgen die GUV aufkommen muss, hängt nämlich von der Einstufung des Bauhelfers ab: Leistet er eine Gefälligkeit oder eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit? Davon hängt dann auch ab, wie sich Bauhelfer selbst absichern sollten, falls dies der Bauherr nicht übernimmt.

Baustelle und Helfer auf jeden Fall anzeigen

Auch private Bauherren werden durch ihre Bautätigkeit automatisch zum „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“, dem sogenannten Eigenbauunternehmer, und damit zum Arbeitgeber. Das heißt, sie müssen ihre Helfer prinzipiell versichern. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Das bedeutet: Jede private Baustelle muss der BG BAU laut Sozialgesetzbuch binnen einer Woche nach Beginn angezeigt werden.

Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit, oder…

Allerdings bedeutet eine solche Meldung nicht, dass jeder Bauhelfer automatisch gesetzlich unfallversichert ist. Für eine Versicherungspflicht spricht, wenn er „wie ein Beschäftigter“ tätig wird. Das betrifft sowohl die Art der Arbeit als auch den Umfang. Dabei ist es unerheblich, ob er für seine Hilfe bezahlt wird, oder nicht.

… versicherungsfreie Gefälligkeit?

Sogenannte Gefälligkeitsdienste sind von der Versicherungspflicht in der GUV dagegen ausgeschlossen. Das Problem: Eine klare Definition geben weder Gesetz noch Rechtsprechung her. Generell gilt aber, je enger die soziale Bindung zwischen Bauherr und Helfer, desto eher gehen Experten von einer Gefälligkeit aus. So haben es zahlreiche Gerichte gehandhabt.

Richtig versichert

Sind die Bauhelfer unfallversicherungspflichtig, muss der Bauherr sie bei der BG BAU anmelden. Diese benötigt neben den Namen die Zahl der jeweils geleisteten Arbeitsstunden sowie die Art der Arbeit und das eventuell gezahlte Entgelt. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung werden pro Arbeitsstunde fällig. In den alten Bundesländern beträgt die Versicherungsprämie 1,76 Euro, in den neuen Bundesländern 1,71 Euro – mit einem Mindestbetrag von 100 Euro.

Versäumt es der Bauherr, seine Helfer zu versichern, übernimmt die BG BAU trotzdem alle ­Kosten. Ihm droht dann allerdings wegen nicht erfolgter Meldung ein Bußgeld von 2.500 Euro.

1 Wer im regulären Job einen Unfall erleidet ist über die GUV versichert.

2 Auch Helfer auf einer privaten Baustelle sollten unbedingt gemeldet und auf diese Weise versichert werden.

Unter Freunden und Bekannten hilft man sich auf der Baustelle – aber bitte mit dem notwendigen Schutz.

Bild: Boonterm - stock.adobe.com

Unter Freunden und Bekannten hilft man sich auf der Baustelle – aber bitte mit dem notwendigen Schutz.
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