Satte 1,3 Milliarden Überstunden haben deutsche Beschäftigte im vergangenen Jahr geleistet. Das ist zwar kein Rekord, aber rein rechnerisch machte damit jeder der knapp 45,7 Millionen Erwerbstätigen hierzulande etwa 28 Überstunden. Was passiert mit dieser Arbeitszeit?
Was sind Überstunden?
Überstunden fallen immer an, wenn zwei Kriterien erfüllt sind:
Was sagt das Gesetz?
Das Arbeitszeitgesetz legt die maximale Arbeitszeit auf acht Stunden pro Tag fest. Alles, was darüber hinaus geht, ist sogenannte Mehrarbeit. Diese darf – zusammen mit der regulären Arbeitszeit – zehn Stunden nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn diese in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben wurden. Zum Beispiel Krankenhäuser: Hier arbeiten Ärzte zwölf Stunden und mehr. Generell betrifft das in der Regel Betriebe, deren Beschäftigte regelmäßig Bereitschaftsdienst leisten.
Überstunden und Mehrarbeit – kleiner, aber feiner Unterschied
Eine gesetzliche Definition der Begriffe gibt es nicht. Es gilt jedoch folgende Faustregel: Mehrarbeit bezieht sich auf die Überschreitung der tariflichen oder gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Dagegen handelt es sich um Überstunden, wenn ein Arbeitnehmer mehr arbeitet als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Ein Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden wird, wenn er 30 Stunden arbeitet, also „Überstunden“ machen. Während ein Beschäftigter in einem tarifgebundenen Betrieb mit festgelegten 38 Wochenstunden rein formal „Mehrarbeit“ leistet, wenn er fünf Stunden zusätzlich arbeitet.
Darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen?
Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, muss der Mitarbeiter keine Überstunden leisten. Eine solche Verpflichtung muss im Arbeitsvertrag stehen! Erst dann darf der Chef Überstunden anordnen – mit zwei Ausnahmen:
Verweigert der Mitarbeiter eine gerechtfertigte Überstundenanordnung, kann das zu einer Abmahnung bis hin zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.
Werden Überstunden immer bezahlt?
Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass Überstunden grundsätzlich bezahlt werden müssen. Mit einer Ausnahme: Auszubildende! Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt fest, dass eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen ist. Der Ausbildende hat dabei grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Vergütung und Freizeitausgleich. Die Höhe der Mehrarbeitsvergütung muss angemessen sein. Das ist sie aber auch dann, wenn sie nur in Höhe des normalen Stundensatzes, das heißt ohne besonderen Zuschlag, erfolgt.
Wichtig ist dabei immer, das Beschäftigte die Überstunden nachweisen können – am besten durch eine (elektronische) Arbeitszeiterfassung.
Darf man Überstunden abbummeln?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber entscheiden, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden nehmen müssen. Ratsam ist es in der Praxis, die Zeiten miteinander abzusprechen. Das letzte Wort hat im Streitfall aber immer der Chef.
Dürfen Azubis Überstunden machen?
Minderjährige Azubis dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz keine Überstunden leisten. Ihre Wochenarbeitszeit ist auf 40 Stunden bzw. acht Stunden täglich begrenzt. Für volljährige Auszubildende gelten dagegen die gleichen Regelungen wie für erwachsene Arbeitnehmer – also zehn Stunden tägliche Arbeit.