Während der Coronapandemie wurde die telefonische Krankschreibung geboren. Zum ersten Mal mussten Kranke lediglich zum Telefon greifen, um sich krankschreiben zu lassen. Ein persönlicher Besuch in der Praxis war nicht notwendig. Das sollte die Ärzte entlasten und die Verbreitung des Coronavirus vermeiden. Die ursprünglich temporäre Sonderregelung wurde wegen ihres Erfolgs allerdings mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. März 2023. Sowohl der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Selbstverwaltungsgremium im Gesundheitswesen, als auch der Hausärzteverband sprachen sich jedoch frühzeitig dafür aus, die telefonische Krankschreibung beizubehalten – die Entlastung der Arztpraxen hatte schließlich hervorragend funktioniert. Ursprünglich wollte der G-BA daher bis zum 31. Januar 2024 eine Richtlinie erstellen, aufgrund steigender Infektionszahlen wurde dieser Zeitpunkt jedoch vorgezogen. Das Ergebnis: Die Telefonische AU gilt wieder seit dem 7. Dezember 2023 – und zwar dauerhaft. Doch nicht jeder darf zum Telefon greifen und von seinem Arzt den „gelben Schein“ erwarten, denn es gibt einige Voraussetzungen.
Für welche Krankheiten ist eine telefonische Krankschreibung möglich?
Während die telefonische Krankschreibung in den ersten zwei Jahren der Pandemie auf leichte Atemwegserkrankungen beschränkt war, ist sie künftig für alle Krankheitsbilder mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ möglich. Dabei kommt es nicht auf bestimmte Krankheitsbilder an. Arbeitnehmer können sich also nicht nur bei Erkältungen, sondern auch bei anderen Erkrankungen wie einem Magen-Darm-Infekt telefonisch krankschreiben lassen.
Eine genaue Definition schwerer Symptome gibt es nicht, die Abwägung überlässt der Bundesausschuss den Ärztinnen und Ärzten. Diese müssen im Zweifel entscheiden, ob der Patient oder die Patientin doch in die Praxis kommen muss.
Wie lange gilt die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die Arztpraxis kann den Patienten für fünf Tage telefonisch krankschreiben. Eine Verlängerung ist telefonisch nicht möglich, dafür ist dann ein Besuch in der Praxis notwendig. Wurde die erstmalige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit dagegen vor Ort ausgestellt, darf die Folgebescheinigung anschließend telefonisch ausgestellt werden.
Voraussetzungen: Wer bekommt eine telefonische AU?
Die Versichertenkarte muss für eine telefonische AU nicht vorliegen und auch nicht nachgereicht werden. Letztendlich liegt die Entscheidung für oder gegen eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber im Ermessen des Arztes. Im Zweifelsfall kann eine Ärztin darauf bestehen, dass der Patient persönlich in die Praxis kommt, da dies für viele Untersuchungen unerlässlich ist. Daher besteht kein Recht auf telefonische Krankschreibung.
Wie informiert der Patient den Arbeitgeber über die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Seit Anfang 2023 gibt es offiziell keinen „gelben Schein“ mehr auf Papier, den Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorlegen. Patienten müssen dem Chef nun lediglich mitteilen,
Der Arbeitgeber lädt dann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei der Krankenkasse des Mitarbeiters herunter. Aus Sicht der Unternehmen ist die Übermittlung somit eine Holschuld geworden.
Können Eltern ihre Kinder telefonisch krankschreiben lassen?
Ist das Kind krank und muss betreut werden, benötigen Eltern eine Krankschreibung des Kindes, um diese ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Das ist nun ebenfalls telefonisch möglich. Allerdings nur, wenn
Auch hier gilt: Einen Anspruch auf die telefonische AU haben Eltern nicht, der Arzt hat das letzte Wort.