Eine Ausbildung in Teilzeit ist alles andere als ein „Normalfall“. Mehr noch: Viele Betriebe oder Schüler wissen noch nicht einmal, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Das müssen Azubis-in-spe und Betriebe wissen.
Was ist eine Teilzeit-Ausbildung?
Bei der Ausbildung in Teilzeit ist der Name Programm: Die Ausbildungszeit wird pro Tag oder pro Woche verkürzt. Statt Vollzeit arbeitet der oder die Auszubildende im Schnitt 50 Prozent der üblichen Voll-Zeit.
Es dürfen auch ein paar Stunden mehr sein. In der Regel sind es zwischen 20 und 30 Wochenstunden – individuell auf den jeweiligen Azubi zugeschnitten. Das Rechtliche regelt das Berufsausbildungsgesetz.
Wer kann eine Teilzeit-Ausbildung machen?
Früher musste ein besonderer Grund dafür vorliegen, dass Azubis ihre Ausbildung nicht in Vollzeit absolvieren konnten. Das war zum Beispiel bei der Betreuung eigener Kinder der Fall oder der Pflege eines Angehörigen. Auch eine eingeschränkte Gesundheit oder Leistungssportler konnten eine Teilzeit-Ausbildung beantragen.
Das ist mittlerweile Geschichte. Mittlerweile kann jeder Azubi seine Ausbildung auch in Teilzeit machen, ohne dass ein Grund dafür vorliegen muss. Die einzige Voraussetzung: Der Betrieb muss mitspielen.
Und warum Teilzeit? Berufliche Ausbildungen sollen dadurch attraktiver werden. Auf diese Weise, so die Hoffnung von Betrieben und Politik, sollen auch Interessenten für eine Ausbildung gewonnen werden, die bislang nicht daran gedacht haben – etwa Menschen, die bereits erwerbstätig sind und es aus finanziellen Gründen auch während einer Ausbildung bleiben wollen (oder müssen).
Gilt die Teilzeit auch für die Berufsschule?
In der Regel nicht. Verkürzt wird lediglich die Zeit der Lehrlinge im Betrieb. Die Zeit in der Berufsschule entspricht der von Vollzeit-Azubis.
Individuelle Ausnahmen sind in persönlichen Gesprächen mit der Berufsschule aber durchaus möglich.
Verlängert sich die Ausbildung durch Teilzeit?
Eine Teilzeit-Ausbildung verlängert die Lehrlingszeit nicht notwendigerweise. Es ist mit viel Einsatz durchaus schaffbar, sie in den üblichen drei Jahren zu beenden. Ansonsten verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend.
Die Bundesagentur rechnet vor: Wird bei einer 3-jährigen Berufsausbildung vereinbart, die Ausbildungszeit auf 75 Prozent zu reduzieren, verschiebt sich das Ende der Ausbildung folglich um ein Jahr. Die Ausbildung in Teilzeit dauert in diesem Fall vier Jahre.
Wie können Azubis eine Teilzeit-Ausbildung anfangen?
Zunächst heißt es, einen geeigneten Ausbildungsbetrieb finden. Die größten Chancen bestehen in Berufen, in denen die Nachfrage nach Azubis besonders hoch ist. Prinzipiell ist die Teilzeit-Ausbildung in allen Berufen möglich, die auf eine berufliche Ausbildung plus Berufsschule setzen (duales System).
Ist der passende Ausbildungsbetrieb gefunden, benötigt es noch einen Antrag bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Hier wird der Teilzeit-Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule festgelegt.
Welche Vorteile bietet die Ausbildung in Teilzeit?
Eine Teilzeit-Ausbildung bietet mehr zeitliche Flexibilität für die Auszubildenden. Das ist besonders für jene hilfreich, die Familie und Beruf gerne unter einen Hut bringen müssen, was mit einer Vollzeitstelle nicht immer möglich ist.
Für Unternehmen ist es von Vorteil, dass sie Bewerber haben, die zuvor vielleicht nicht an eine Ausbildung gedacht haben – etwa junge Eltern. Nicht selten sind diese Azubis ganz besonders motiviert.
Wichtig für beide Seiten: Der Abschluss in Teilzeit ist ebenso vollwertig wie der einer Vollzeit-Ausbildung.
Welche Nachteile hat die Teilzeit-Ausbildung?
Ganz klar: Die Abschlussprüfung ist für alle gleich. Das heißt auch, dass Teilzeit-Azubis dieselben Inhalte lernen müssen wie Vollzeit-Azubis – nur in kürzerer Zeit, wenn sie die Zeit nicht verkürzen wollen. Es braucht also einen ganz besonderen „Drive“.
Darüber hinaus bieten nicht alle Unternehmen eine Teilzeit-Ausbildung an. Einen Lehrstelle zu finden, dürfte daher nicht so einfach sein.
Wird das Gehalt bei Teilzeit-Azubis gekürzt?
Einige Unternehmen zahlen nur anteilig, andere überweisen das volle Azubigehalt. Das – meist sowieso schon nicht üppige – Gehalt muss bei einer Teilzeit-Ausbildung aber nicht notwendigerweise gekürzt werden. Die Auszubildenden können jedoch prüfen lassen, ob sie Anspruch auf eine Ausbildungsbeihilfe haben.