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Steuerbonus für energetische Sanierungen

Beteiligung des Staats

Inhalt

Eigenheimbesitzer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, Dach, Wände oder Boden dämmen oder Fenster austauschen, können diese Kosten stärker als bisher steuerlich geltend machen.

Was ist neu am Steuerbonus für energetische Sanierungen?

Unter die neue Regelung fallen ausschließlich energetische Renovierungen und Sanierungen. Zudem ist die Förderung höher als beim reinen Abzug aller Handwerkerrechnungen. Allerdings müssen die Maßnahmen bestimmte Standards erfüllen und diese müssen vom ausführenden Fachhandwerksbetrieb bescheinigt werden. Die Rechnung reicht in diesem Fall nicht aus.

Den Bonus können ausschließlich Immobilienbesitzer in Anspruch nehmen, die ihr Haus oder die Wohnung selbst ­bewohnen. Zudem darf die Maßnahme nicht bereits anderweitig gefördert worden sein, etwa durch BAFA oder KfW.

Der Zeitraum erstreckt sich über die steuerlichen Veranlagungszeiträume von 2020 bis 2029.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Insgesamt beträgt der Steuerbonus 20 Prozent der kompletten Sanierungskosten. Das schließt Material- und Lohnkosten ein. Diese 20 Prozent der Rechnungssumme werden auf drei Jahre verteilt.

Der Abzug beträgt im ersten und zweiten Kalenderjahr jeweils sieben Prozent, maximal je 14.000 Euro. Im dritten Kalenderjahr sind es weitere sechs Prozent mit maximal 12.000 Euro. Insgesamt kommen so 40.000 Euro maximale Steuerrückerstattung zusammen. Das entspricht einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro.

Die Kosten für einen Energieberater können sogar zu 50 Prozent abgesetzt werden. Dazu zählen etwa eine Bestandsaufnahme, Thermografie und Luftdichtheitsmessung. Diese Kosten werden hier nicht auf drei Jahre verteilt, sondern einmalig abgezogen.

Welche Anforderungen müssen die Sanierungsmaßnahmen erfüllen?

Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen die jeweiligen Maßnahmen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese entsprechen denen der BAFA- oder KfW-Förderung. Für die einzelnen Maßnahmen gelten maximale U-Werte zwischen 0,14 W/(m² K) zum Beispiel für eine Dachdämmung und 1,3 W/(m² K), wie sie für Haustüren gilt.

Für den Einbau einer neuen Ölheizung gibt es keinen Steuerbonus. Wer sich eine Gasheizung einbauen lässt, profitiert nur vom Steuerabzug, wenn er sich innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien dazu kombiniert.

Sonstige Voraussetzungen für den Steuerbonus

Es gibt einige weitere Voraussetzungen, um den Steuerbonus zu erhalten. So muss die Immobilie zum Zeitpunkt der Sanierung zehn Jahre oder älter sein.

Zudem muss die Maßnahme von einem Handwerksbetrieb ausgeführt worden sein. Darunter fallen Maurer, Maler- und Lackierer, Schreiner, Stukkateure, Steinmetze, Dachdecker, Elektrotechniker, Fensterbauer oder SHK-Betriebe. Das Unternehmen muss eine Rechnung ausstellen und der Hauseigentümer muss die Zahlung der Rechnung belegen können.

Zu guter Letzt muss der Handwerksbetrieb die Maßnahme gesondert bescheinigen. Hierfür bietet das Bundesfinanzministerium eine Vorlage an. Nach Aufträgen in Eigentümergemeinschaften stellt der Fachhandwerker für jede Wohnung eine separate Bescheinigung aus.

Bild: anatoliy_gleb - stock.adobe.com

Der nachträgliche Einbau einer Fußbodenheizung kann meistens von der Steuer abgesetzt werden. Das verwendete Material ist davon allerdings ausgeschlossen.

Was wird steuerlich gefördert?

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wenn diese älter als zwei Jahre sind
  • sommerlicher Wärmeschutz
  • energetische Baubegleitung und Fachplanung.
  • Abzug aller Handwerkerkosten: Was gilt bisher?

  • Das Finanzamt erkennt 20 Prozent von Handwerkerkosten an, bei einer Höchstgrenze von 6.000 Euro. Wichtig: Materialkosten werden bei dieser Regelung nicht angerechnet.
  • Immerhin kommt so ein Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr zusammen. Dieser gilt für alle Handwerkerarbeiten, also auch für ein neues Bad, die Verlegung eines neuen Bodens, die Reparatur der Waschmaschine vor Ort oder den Hausanstrich. Als Beleg reicht die Handwerkerrechnung.
  • Von der Regelung profitieren sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter, die Handwerker beauftragen.
  • Autor

    Autorin dieses Beitrags ist Dörte Neitzel,
    die als Diplom-Volkswirtin und freie Autorin an Wirtschafts- und Managementthemen arbeitet.

    Bild: D. Neitzel

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