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Regeln zur Nachtarbeit

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Nachtarbeit jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Als Nachtzeit definiert § 2 ArbZG die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens. Für Bäckereien und Konditoreien gilt ein Zeitfenster von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nachtarbeiter sind Arbeitnehmer, die entweder an
mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leisten, oder die regelmäßig in Wechselschichten nachts arbeiten. Nur Nachtarbeiter können Nachtzuschläge erhalten. Wer also nur gelegentlich nachts arbeitet, etwa als Springer oder Aushilfe, hat daher keinen Anspruch auf einen Nachtzuschlag.

Wie wird Nachtarbeit bezahlt?

Wer Nachtarbeit leistet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Nachtzulage bzw. einen Nachtzuschlag. Alternativ darf es eine angemessene Zahl bezahlter arbeitsfreier Tage geben. Der Ausgleich für die körperlich belastendere Arbeit erfolgt also durch Geld oder Freizeit. Auch eine Kombination von beidem ist möglich, darüber entscheidet der Arbeitgeber.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Über die Höhe des Nachtzuschlags sagt das Gesetz nichts aus, er soll aber „angemessen“ sein. Als Berechnungsgrundlage dient der Bruttolohn pro Stunde. So urteilte das Bundesarbeitsgericht im Dezember 2015, dass ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 Prozent angemessen sei. Ist die Arbeitsbelastung in der Nachtzeit jedoch spürbar geringer, darf dieser Prozentsatz auch geringer ausfallen. Das ist typischerweise bei Bereitschaftsdiensten oder Arbeitsbereitschaft der Fall. Arbeiten Beschäftigte dauerhaft nachts, kann der Zuschlag wegen der höheren Belastung auch 40 Prozent betragen.

Für welche Zeit wird Nachtzuschlag gezahlt?

Den Nachtzuschlag gibt es ausschließlich für Arbeiten zwischen 23 und 6 Uhr. Pausen in dieser Zeit werden nicht vergütet. Liegt eine Arbeitsschicht also teilweise in der Nachtzeit und
teilweise außerhalb, gibt es den Nachtzuschlag nur für die in der Nachtzeit liegenden Arbeitsstunden. Anspruch auf einen Nachtzuschlag haben aber nur diejenigen Arbeitnehmer, die pro Schicht mindestens zwei Stunden in der Nachtzeit arbeiten.

Wie wird der Nachtzuschlag berechnet?

Berechnungsgrundlage des Nachtzuschlags ist immer das jeweilige Bruttogehalt. Dieses wird umgerechnet auf die Arbeitsstunden, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Die Formel für die Berechnung des Nachtzuschlags lautet:

Stundenlohn x Anzahl der Nachtarbeitsstunden x Prozentsatz Nachtzulage = Nachtzuschlag für die Nachtarbeit

Wann ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Nachtzuschläge sind nicht automatisch steuerfrei. Ob Steuer fällig wird oder nicht, hängt ab von der Höhe des Nachtzuschlags und dem Grundlohn (Bruttostundenlohn).

• Nachtzuschlag: Er muss 25 Prozent betragen oder 40 Prozent in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr.

• Grundlohn: Er darf 50 Euro nicht überschreiten.

Beträgt der Grundlohn mehr als 50 Euro, muss der über dieser Grenze liegende Teil des Lohns versteuert werden.

Ist der Nachtzuschlag sozialversicherungsfrei?

Für die Beiträge zur Sozialversicherung gelten andere Voraussetzungen als für die Steuer. Hier ist der Nachtzuschlag sozialversicherungsfrei, wenn der Grundlohn nicht höher ist als 25 Euro.

Nachtzuschlag plus Feiertagszuschlag?

Wer an Sonn- und Feiertagen auch noch Nachtarbeit (Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr) leistet, der erhält neben dem steuerfreien Feiertagszuschlag von 125 Prozent einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von bis zu 25 Prozent. In den Nächten von Feiertagen ist demnach ein steuerfreier Zuschlag von bis zu 150 Prozent drin.

Wer darf keine Nachtarbeit machen?

Es gibt einige Personengruppen, die von der Nachtarbeit ausgeschlossen sind. Das sind:

• Jugendliche: Zwischen 14 und 18 Jahren verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz die Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Darunter fallen auch minderjährige Azubis.

• Schwangere: Auch sie dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr zur Arbeit eingeteilt werden. Auf eigenen Wunsch dürfen sie jedoch zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten (§ 5 Mutterschutz­gesetz).

Die Heizungsanlage hat in der Nacht den Geist aufgegeben. Je nach Dringlichkeit rückt dann der Anlagenmechaniker an. Ist das dann schon Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bild: DALL·E/Held/SBZ Monteur

Die Heizungsanlage hat in der Nacht den Geist aufgegeben. Je nach Dringlichkeit rückt dann der Anlagenmechaniker an. Ist das dann schon Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

1 Wer Nachts arbeitet leistet nicht automatisch Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes.

2 Ein eventueller Nachtzuschlag ist nicht genau geregelt, sollte aber angemessen sein.

3 Es gibt auch Personenkreise, die keine Nachtarbeit verrichten dürfen.

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