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Höhere Bußgelder und frühere Fahrverbote

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Raser

Die Strafen fürs Zu-Schnell-Fahren steigen mit der neuen StVO drastisch. So droht ein einmonatiges Fahrverbot bereits ab einer Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts). Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Bis zu einer Überschreitung von 20 km/h wird nur eine Geldstrafe fällig.

Ab durch die Rettungsgasse

Auch Rettungsgassen-Sünder geht es stärker an den Kragen: Wer als „Normalfahrer“ durch eine Rettungsgasse fährt oder sich an Rettungsfahrzeuge dranhängt, zahlt mindestens 240 bis maximal 320 Euro, erhält zwei Punkte aufs Flensburger Konto und kassiert darüber hinaus einen Monat Fahrverbot. Weiterhin gilt: Wer sich weigert, eine Rettungsgasse zu bilden, zahlt 200 Euro Bußgeld und erhält im Gegenzug zwei Flensburg-Punkte.

Parken im Halteverbot ist gerade dann verführerisch, wenn man nur mal eben das schwere Werkzeug entladen möchte. Das kann seit April noch teurer werden

Bild: Getty Images/iStockphoto

Parken im Halteverbot ist gerade dann verführerisch, wenn man nur mal eben das schwere Werkzeug entladen möchte. Das kann seit April noch teurer werden

Halten in zweiter Reihe

Jeder kennt es, und (fast) jeder hat es auch schon einmal gemacht: Nur mal kurz den Beifahrer rauslassen oder in die Bäckerei springen und dafür in zweiter Reihe halten. Das ist zwar nicht erlaubt, kostete bisher aber nur 15 Euro (Halten) bzw. 20 Euro (Parken). Laut neuer StVO kostet das Halten in zweiter Reihe jetzt 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro. Plus einen Punkt in Flensburg!

Parken auf Geh- und Radwegen

Radfahrer und ihre Verkehrswege wertet die neue StVO deutlich auf. War das Halten auf Schutzstreifen bislang toleriert, gilt dort ab sofort nicht nur ein Park- sondern auch ein Halteverbot. Wer sich daran nicht hält, darf mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, wird ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert – was in diesem Fall sehr wahrscheinlich ist – steigt es auf bis zu 100 Euro an. Auch hier wieder: Einen Punkt in Flensburg gibt es gratis dazu.

Hinzu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Wer sein Auto näher als acht Meter von einer Kreuzung oder Einmündung entfernt parkt, zahlt 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro. Bei Behinderung von Einsatz – beziehungsweise Rettungsfahrzeugen, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro und gibt es einen Punkt. Für das Parken in zweiter Reihe werden sogar bis zu 110 Euro plus ein Punkt fällig.

Wer mit einem Verbrenner auf einem Parkplatz für E-Autos parkt, wird um 55 Euro erleichtert. Dasselbe blüht jenen, die unberechtigt auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte parken.

Sonstige Verbote

Die StVO-Novelle schreibt ausdrücklich fest, dass Autofahrer keine Blitzer-Apps auf Smartphones oder in Navigationssystemen während der Fahrt verwenden dürfen. Dies hatte schon zuvor gegolten und wurde nun nochmal deutlich klargestellt. Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun geahndet werden: Die neue StVO sieht Geldstrafen bis zu 100 Euro für „das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung“ sowie dem „unnützen Hin- und Herfahren“ vor.

Um schwere Unfälle zu vermeiden, dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, nur noch in Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. Das gilt für Straßen, wo die Fahrer mit Rad- oder Fußgängerverkehr rechnen müssen. Verstöße kosten 70 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Darüber hinaus wird auch das Parken im Halteverbot teurer: Statt bis zu 15 Euro fallen nun bis zu 25 Euro an. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder dauert das Parken länger als eine Stunde können es sogar bis zu 50 Euro werden. Wenn die Parkuhr abläuft oder die Parkscheibe fehlt, werden jetzt mit mindestens 20 Euro statt bisher zehn Euro fällig. Je nach Dauer können es sogar bis zu 40 Euro werden. Ein allgemeines Halteverbot zu missachten kann jetzt mit 20 statt zehn Euro geahndet werden, wird jemand behindert, werden es schnell 35 statt 15 Euro.

Einen Überblick über die Neuregelung gibt diese Tabelle

Bild: Quelle: ADAC

Einen Überblick über die Neuregelung gibt diese Tabelle
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