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Beziehung im Job

Der Arbeitsplatz zählt zu den erfolgversprechendsten Partnerbörsen: Für rund 14 Prozent aller Angestellten hat eine feste Beziehung am Arbeitsplatz begonnen und immerhin jeder Fünfte hat sich schon einmal „auf Arbeit“ verliebt. Das ist das Ergebnis einer Studie der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen Forsa im Auftrag des Business-Netzwerks Xing.

Für jene, die sich schon einmal am Arbeitsplatz verliebt haben, heißt es in der Studie, sind vor allem Kollegen und Kolleginnen die attraktivsten Beziehungspartner. Nur jeweils knapp jeder Zehnte hat sein Herz an einen Vorgesetzten ­verloren. Der größte Vorteil des Arbeitsplatzes: Man kennt den Partner durch die Arbeitstätigkeit bereits und „kauft nicht die Katze im Sack“.

Was gilt rechtlich?

Liebe ist Privatsache, auch im Betrieb. Das heißt: Kein Chef kann die Liebe zwischen zwei Kollegen verbieten. Auch häufig vorhandene Ethikregeln oder ein Code of Conduct sind keine ­Argumente gegen eine Beziehung am Arbeitsplatz. Das gilt zumindest für Deutschland. In den USA sind die Regelungen sehr viel strikter aufgrund einer ­anderen Rechtslage und kultureller Unterschiede. Beispielsweise mussten in der Vergangenheit der Ex-Intel-CEO Brian Krzanich und der Ex-CEO von Mc Donald’s ihre Posten räumen, da sie mit Mitarbeiterinnen eine Liebesbeziehung angefangen hatten – entgegen den Compliance-Regeln.

Hierzulande halten solche Beziehungsverbote keiner arbeitsrechtlichen Überprüfung stand. So musste sich beispielsweise der US-Konzern Walmart vom LAG Düsseldorf belehren lassen, dass Unternehmen eine Beziehung zwischen Mitarbeitenden auch in einer Ethikrichtlinie nicht verbieten kann (Az. 10 TaBV 46/05). Laut deutschen Gerichten bleiben Beziehungen am Arbeitsplatz grundsätzlich Privatsache (Az. 28 Ca 163939/14 Urteil Arbeitsgericht Berlin).

Mögliche Probleme von Beziehungen unter Kollegen

Unternehmen fürchten zwei Probleme: Zum ­einen wollten sie vermeiden, dass die Arbeit vernachlässigt wird, etwa wenn beide knutschend im Lager stehen, statt ihre Arbeit zu erledigen. Zum anderen sorgen sie sich ums Betriebsklima. Denn oft merken die Verliebten gar nicht, dass eine zu offensichtliche Zurschaustellung der Beziehung die anderen Kollegen nerven kann. Und auch wenn der Chef die Beziehung selbst nicht verbieten darf, um des Betriebs- oder Abteilungsfriedens willen kann er eine der beiden Personen versetzen, sofern das organisatorisch möglich ist. Eine Kündigung ist aus dem Grund jedoch nicht möglich.

Das Persönlichkeitsrecht, eine Liebesbeziehung einzugehen, gilt auch für Chefs und ihre Mitarbeitenden. Allerdings gibt es hier einen ­speziellen Knackpunkt und der wurde mit der Affäre von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt publik. Dieser hatte mehrfach Beziehungen zu untergebenen Frauen. Durch die Weisungsbefugnis ergeben sich in solchen Fällen besondere Abhängigkeitsverhältnisse und damit mögliche Interessenkonflikte.

Wie umgehen mit einer Beziehung am Arbeitsplatz?

Auch, wenn Beziehungen am Arbeitsplatz Privatsache sind und nicht verboten werden dürfen, sollten sie aber auch den Betriebsfrieden nicht stören. Daher raten Experten zu einigen Verhaltensregeln:

  • Transparenz: Paare sollten ihre Beziehung erst öffentlich machen, wenn sie wirklich von Dauer und tragfähig ist.
  • Arbeit nicht vernachlässigen: Paare, die statt zu arbeiten im Lager knutschen, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Privates bleibt privat: Am Arbeitsplatz sollten Paare Privatleben und Beruf strikt trennen. Liebesgeflüster hat hier keinen Platz, ebenso wie vertrauliche Berührungen oder Küsse und Kosenamen.
  • Beziehungsprobleme zu Hause lassen: Bei Streitigkeiten sollte sich das Paar ­entweder aus dem Weg gehen oder professionelle ­Kollegialität walten lassen. Private Probleme werden zu Hause gelöst, Streitigkeiten sind tunlichst nicht am Arbeitsplatz auszutragen.
  • Rosenkrieg vermeiden: Endet die Beziehung, sollte das Ex-Paar sachlich bleiben und keine Fehde im Betrieb anzetteln.
  • Beziehung am Arbeitsplatz und gemeinsamer Urlaub

    Was den gemeinsamen Urlaub anbelangt, gilt für Paare im Job ebenso wie für Einzelpersonen, dass Urlaubswünsche der Angestellten ebenso wie ­andere soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Das gilt besonders für Paare, bei denen Kinder im Spiel sind.

    1 In Deutschland ist der ­Arbeitsplatz eine erfolgreiche Partnerbörse.

    2 Privates bleibt privat: Das gilt zumindest für Liebesgeflüster am Arbeitsplatz.

    „Ich wollte ihr nur mal meine Zange zeigen.“ Was für ein blöde Ausrede für ein Treffen mit der Angebeteten im Lager!

    Bild: DALL·E/Held/SBZ Monteur

    „Ich wollte ihr nur mal meine Zange zeigen.“ Was für ein blöde Ausrede für ein Treffen mit der Angebeteten im Lager!

    Autorin

    Dörte Neitzel
    arbeitet als Diplom-­Volkswirtin und freie Autorin an Wirtschafts- und ­Managementthemen.

    Bild: D. Neitzel

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