Ein befristeter Arbeitsvertrag kann für Unternehmen und für Arbeitssuchende eine gute Sache sein. In der Regel überbrücken Betriebe damit einen Personalengpass, von dem sie wissen, dass er bald vorübergeht – beispielsweise eine Mitarbeiterin im Mutterschutz oder Kollege, der wegen Krankheit längere Zeit ausfällt. Doch wann dürfen befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden? Und wie lange? Wir klären die wichtigsten Fragen zu befristeten Arbeitsverträgen.
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Bei einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er wird also definiert durch seine Dauer. Im Rechtsdeutsch heißt er auch kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag, da in der Regel das Datum genannt ist, mit dem er endet.
Es gibt neben der zeitlichen Befristung auch eine Zweckbefristung. Damit endet das Arbeitsverhältnis nicht zu einem im Vorhinein festgelegten Datum, sondern mit dem Eintritt eines künftigen Ereignisses oder dem Erreichen eines bestimmten Zwecks. Das kann zum Beispiel die Rückkehr eines erkrankten Kollegen sein.
Allerdings endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch damit, dass besagtes Ereignis eintritt. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, das Ereignis anzuzeigen, und zwar schriftlich. Erst zwei Wochen nach dieser Anzeige kann das Arbeitsverhältnis enden.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Im Allgemeinen ist nicht vorgesehen, dass ein zeitlich oder zweckmäßig befristeter Arbeitsvertrag vor Ablauf gekündigt wird. Wird die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung jedoch arbeitsvertraglich aufgenommen oder ist sie per Tarifvertrag ausdrücklich vorgeschrieben, kann auch ein befristeter Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt werden.
Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung muss dagegen nicht vereinbart werden, sie ist für beide Parteien immer möglich – vorausgesetzt, es gibt einen wichtigen Grund. Diese sind in § 626 BGB aufgezählt.
Muss ein befristeter Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Ja, die Schriftform ist zwingend. Enthalten sein muss die Befristung (zeitlich oder zweckmäßig) sowie die Unterschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Schriftlich bedeutet mit Stift und Papier oder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Die dritte Möglichkeit ist die notarielle Beurkundung.
Andere Vertragsbestandteile wie Gehalt, Arbeitsort oder Arbeitszeit können dagegen durchaus mündlich vereinbart werden.
Wie lange darf ein Arbeitsvertrag maximal befristet sein?
Wird der befristete Arbeitsvertrag zum ersten Mal geschlossen (Neueinstellung), darf eine zeitliche Befristung höchstens zwei Jahre betragen.
Aus welchen Gründen dürfen Unternehmen befristet einstellen?
Eine Voraussetzung für einen befristeten Arbeitsvertrag – gleich ob zeitlich oder zweckgebunden – ist ein Sachgrund. Diese Gründe sind in § 14 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) aufgelistet. Das können zum Beispiel sein:
Ist eine Befristung auch ohne Sachgrund möglich?
Ja, allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zeitlich auf maximal zwei Jahre befristen. Innerhalb dieser zwei Jahre darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Diese Anzahl der Verlängerungen kann in Tarifverträgen auch abweichen von diesem Richtwert getroffen werden.
Junge Unternehmen dürfen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung zeitlich befristete Arbeitsverträge mit bis zu vier Jahren Laufzeit abschließen. Innerhalb dieser vier Jahr ist auch eine mehrfache Befristung möglich.
Ein Sachgrund kann ebenfalls entfallen, wenn ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Beginns des Vertragsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate arbeitslos war. Bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch hier eine mehrfache Verlängerung der Befristung möglich, wobei die Anzahl der Verlängerungen nicht festgelegt ist.
Wann ist eine Befristung nicht möglich?
Ist ein Mitarbeiter bei einem Unternehmen unbefristet beschäftigt gewesen, darf derselbe Arbeitgeber ihm keinen befristeten Vertrag anbieten.
1 Befristete Arbeitsverträge können für Betriebe ein guter Weg sein, vorübergehende Engpässe zu überwinden.
2 Befristungen sind für maximal 2 Jahre zulässig.