Corona kennt viele Verlierer. Die Medien schenken jedoch nur den wenigsten von ihnen ihre Aufmerksamkeit. Die Verzweiflung etwa, mit der viele junge Menschen im Sommer 2020 einen Ausbildungsplatz suchten, blieb weitgehend unbemerkt. So konnten im vergangenen Herbst allein im Handwerk 7,3 Prozent weniger Jugendliche eine Lehre beginnen als 2019. Bundesweit hatte jedes fünfte Unternehmen, das 2019 noch Lehrstellen anbot, diese im laufenden Ausbildungsjahr nicht erneut besetzt, ergab eine Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ende September. Deshalb waren Ende November noch rund 40.000 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz, meldet die Gewerkschaft IG Metall.
Noch können Betriebe diesen jungen Menschen eine Chance geben und sie als Auszubildende einstellen. Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten dabei im Rahmen des Förderprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ mit insgesamt 480 Millionen Euro.
So erhalten Betriebe, die im laufenden Ausbildungsjahr trotz der Pandemie genau so viele Jugendliche ausbilden wie in den drei Vorjahren pro Lehrvertrag eine Prämie von 2.000 Euro. Wer dieses Jahr sogar mehr Ausbildungsplätze anbietet als in den drei Jahren zuvor, erhält pro Lehrling 3.000 Euro.
Die Förderung beantragen Unternehmer bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese zahlt die Prämien allerdings nur, wenn das Lehrverhältnis zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 beginnt und nicht bereits während der Probezeit wieder gekündigt wird. Weitere Voraussetzung ist, dass das ausbildende Unternehmen im ersten Halbjahr 2020 mindestens in einem Monat Kurzarbeit angemeldet hatte oder sein Umsatz im April und Mai um wenigstens 60 Prozent gegenüber den gleichen Monaten des Vorjahres eingebrochen war.
Bis zum 30. Juni 2021 können Unternehmen zudem noch 3.000 Euro Förderung beantragen, wenn sie Lehrlinge von Betrieben übernehmen, die in Folge der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Genau so viel ist es Bundesfinanzminster Olaf Scholz und Bildungsministerin Anja Karliczek wert, wenn Unternehmer vorübergehend Lehrlinge anderer Arbeitgeber ausbilden, weil diese im Zuge der Pandemie Betriebsteile schließen oder die Arbeit dort massiv einschränken müssen. Auch der Antrag auf diese Förderung kann noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.
Wer eigene Lehrlinge im Zuge der Krise in Kurzarbeit schickt, muss dagegen seit Jahresbeginn wieder Kurzarbeitergeld für die Auszubildenden beantragen. Dies geht allerdings erst, wenn der Arbeitsausfall wenigstens 30 Tage zuzüglich der Tage angedauert hat, an denen die Azubis Berufsschulunterricht hatten. Bis zum Ablauf dieser Frist, bei einer Fünf-Tage-Woche also in den ersten sechs Wochen, müssen ausbildende Betriebe ihren Lehrlingen auch bei einem Arbeitsausfall die volle Ausbildungsvergütung zahlen.
Hätte sie dafür ebenso viel mediale Aufmerksamkeit bekommen, wie für die Verlängerung der Unterstützungsgelder für Gastwirte, Hoteliers und manchen Kulturbetrieb, hätte die Bundesregierung vielleicht auch den Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung verlängert, den sie bis Dezember für jeden Lehrling gewährte, dessen Kurzarbeit mindestens 50 Prozent betrug.