Unter uns alten Hasen ist es bekannt und bei unserer Berufsehre ein gültiges Gesetz, dass immer nur Stühle gleicher Bauart als Spülenunterbau verwendet werden dürfen.
Hier war eindeutig wieder ein Jungspund am Werk.
Fragt doch einfach mal wie´s geht!
Besten Dank an Peter Cörlin aus Berlin