Welche Maßnahmen zur Sicherung des “Anfahrzustandes“ bei Gasgeräten der Art B erforderlich sind, behandelte der Autor im vorigen Teil. Im Folgenden beschreibt er, welche Maßnahmen für die Verbrennungsluftversorgung bei Gerätebetrieb (“Schutzziel 2“) ergriffen werden müssen.