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Meistens reicht's mit Wasser

Inhalt

Mit der DIN 1988-2 wird für neu verlegte Trinkwasserleitungen die Durchführung eines aufwändigen Spülverfahrens mittels Spülkompressor und Druckluft-Wasser-Gemisch verlangt. Mit dem ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen“ steht dem Installateur zudem ein Spülverfahren zur Verfügung, bei dem lediglich mit einem „Wasser durchlaufen lassen“ gearbeitet wird. Wie die beiden Spülverfahren im Einzelnen durchgeführt werden und wann welches Verfahren sinnvoll ist, lesen Sie hier.

Das klassische Verfahren

Das Spülverfahren mit Trinkwasser und Druckluft nach DIN 1988-2 [1] stellt das „klassische“ Spülverfahren dar. Es wurde in den 80er-Jahren entwickelt. Zu dieser Zeit waren Hart- und Weichlötungen und Gewinde die Regelverbindungen an Trinkwasserleitungen. Da diese Verbindungstechniken in der Regel schwer entfernbare Verunreinigungen in den Leitungen zur Folge haben, muss das Spülverfahren möglichst effektiv reinigen. Versuche haben damals gezeigt, dass die beste Reinigungswirkung in Trinkwasserleitungen erreicht wird, wenn ein Druckluft-Trinkwasser-Gemisch pulsierend (intermittierend) durch die Leitungen strömt. Dabei soll die Fließphase des Zyklus fünf Sekunden, die Stagnationsphase dabei weniger als zwei Sekunden betragen. Solche Spülimpulse können am besten mit einem Spülkompressor erzeugt werden. Die Spülwirkung des Spülkompressors ist allerdings begrenzt. Die Leitungslängen der Spülabschnitte sollten 100 m nicht überschreiten.

Immer alles öffnen

Die Methode eines Spülens mit Trinkwasser wird mit dem ZVSHK-Merkblatt beschrieben. Für das Spülen mit Trinkwasser werden die Leitungen wie für ein Spülen mit Druckluft-Wasser-Gemisch vorbereitet. Lediglich das Zwischenschalten eines Spülkompressors entfällt. Der Druck des Trinkwassers sollte für den Spülvorgang so groß wie möglich sein. Er darf jedoch den maximalen Betriebsdruck der Anlage nicht überschreiten. In der Regel wird die Druckminderwirkung eines eingebauten Druckminderes aufgehoben und die Spülung mit dem anliegenden Versorgungsdruck durchgeführt. Die Spülung erfolgt Spülabschnitt für Spülabschnitt. Im Normalfall wird eine Steigleitung als ein Spülabschnitt betrachtet. ­Alle Entnahmestellen eines Spülabschnittes werden geöffnet. Nur im Ausnahmefall (eine Steigleitung versorgt zu wenige Entnahmestellen) müssen mehrere Steigleitungen als ein Spülabschnitt zusammengefasst werden um sicherzustellen, dass die größte Verteilungsleitung im System ausreichend durchspült wird: Die Spülung erfolgt von der (der Wasserzähleranlage) nächstgelege­nen Steigleitung hin zur entferntesten Steigleitung. Eine Steigleitung wird nach der anderen Steigleitung gespült. Hier werden dann die Absperrorgane an den Entnahmestellen stockwerksleitungsweise von oben nach unten geöffn
et. Dabei beginnt man an der Stockwerksleitung mit der, der Steigleitung entlegensten Entnahmestelle und „arbeitet“ sich zum Strang hin. So wird in jedem Stockwerk verfahren.

Fünf Minuten „Wasser Marsch“

Nach einer Spüldauer von fünf Minuten an der zuletzt geöffneten Entnahmestelle, werden die Entnahmestellen in umgekehrter Reihenfolge wieder geschlossen. Wurde die Trinkwasserleitung mit Druckluft oder mit Inertgas auf Dichtheit geprüft und erfolgt das erstmalige Befüllen der Leitungen mit Trinkwasser nach der Feininstallation der Anlage, kann eine Spülung mit Trinkwasser auch über die schon installierten Entnahme­armaturen durchgeführt werden. Allerdings müssen dafür die Luftsprudler, Strahlregler oder Durchflussbegrenzer ausgebaut werden. Entnahmearmaturen, denen in ihren Kalt- und Warmwasseranschlüssen Feinsiebe vorgeschaltet sind (wie z. B. an Wannenfüll- und Brausebatterien), müssen für die Spülung ausgebaut werden. Das gilt auch für empfindliche Armaturen, wie beispielsweise Thermostatbatterien. Ist ein Ausbau nicht möglich, muss man sich vorab beim Armaturenhersteller informieren, wie in diesem Fall zu verfahren ist.

Wann soll wie gespült werden?

Ohne Frage ist die Reinigungswirkung einer Spülmethode, bei der nur Trinkwasser durch die Leitungen fließt, geringer als die Reinigungswirkung, die mit einem Spülkompressor erreicht werden kann. In den 80er- Jahren des vergangenen Jahrhunderts war die Herstellung von Rohrverbindungen die Regel, die schwer entfernbare Verunreinigungen in der Leitung zur Folge hatten (Gewindeschneidmittel, Dichtmittel, Dichtmittelträger, Flussmittel, Zunder, etc.). Um diese vor der Inbetriebnahme der Leitung zufriedenstellend zu entfernen, wurde das Spülverfahren mit Druckluft und Trinkwasser entwickelt. Die Verunreinigungen mussten entfernt werden, um– hygienisch unbedenkliche Rohr­oberflächen zu schaffen– Korrosionsschäden an den metallenen Leitungen vorzubeugen– die Funktion der Entnahmearmaturen zu gewährleisten.An diesen drei Zielen, die mit der Spülung einer Trinkwasserleitung verfolgt werden, hat sich auch heute nichts geändert. Geändert haben sich die Rohrverbindungen. Anstelle der Weich- und Hartlötung kommt an Kupferrohren zunehmend die Pressverbindung zum Einsatz. Klemm- und Steckverbinder werden verwendet. Die heute gängigen Regelverbindungen erzeugen keine schwer entfernbaren Verunreinigungen mehr. Geht man davon aus, dass das Material „von der Herstellung bis zum Einbau“ fachgerecht behandelt, also sauber gehalten wurde, lassen sich vorhandene Montagerückstände entfernen, indem man die Leitung nur mit Trinkwasser durchspült. Sind die Montagerückstände entfernt, können auch die ­Armaturen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Fazit: Beim Einsatz von Rohrverbindungen, die keine schwer entfernbaren Verunreinigungen erzeugen, ist ein Spülen mit Trinkwasser ausreichend.

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