Kleinanlagen werden wie folgt definiert:
– Inhalt des Warmwasserspeichers bzw. -Erwärmers kleiner oder gleich 400 Liter und
– Inhalt der längsten Rohrleitung kleiner oder gleich 3 Liter
Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Trifft eines von beiden nicht zu, so handelt es sich um eine Großanlage. Es wird empfohlen, das Warmwasser im Bereitschaftsteil des Speichers und das gesamte Trinkwasser führende Verteilnetz auf 60 °C zu halten. Trinkwasser-Installationen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen unabhängig von der Größe des Warmwasserspeichers und dem Inhalt bzw. der Länge der Rohrleitungen zu den Kleinanlagen und unterliegen laut Trinkwasserverordnung nicht der Untersuchungspflicht.
Großanlagen werden nach der Trinkwasserverordnung wie folgt definiert:
– Inhalt des Warmwasserspeichers bzw. -Erwärmers größer als 400 Liter und / oder
– Inhalt der längsten Rohrleitung größer als 3 Liter
Es genügt, dass eines dieser beiden Kriterien erfüllt ist. Trinkwasser - Anlagen mit zentralen Durchfluss-Erwärmern zählen demnach ebenfalls zu den Großanlagen, wenn die Rohrleitung zwischen Erwärmer und entferntester Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser enthält. Bei solchen Großanlagen muss das Warmwasser im Bereitschaftsteil des Speichers und das gesamte Trinkwasser führende Verteilnetz auf 60 °C gehalten werden. Die niedrigste Temperatur im gesamten Trinkwarmwassernetz (auch im Zirkulationsrücklauf!) darf höchstens 5 K unter der Austrittstemperatur des Speichers liegen.