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Gebäudeentwässerung

Hebeanlagen brauchen Luft zum Atmen

Bei der Lüftung von Hebeanlagen ist zu beachten, sowohl die Entlüftung als auch die Belüftung sicherzustellen. Beides ist gleichermaßen wichtig. Läuft Wasser aus einer Toilette oder anderen Entwässerungsgegenständen in den Behälter der Hebeanlage, dann führt dies dazu, dass Luft aus dem ansonsten dicht verschlossenen Behälter verdrängt wird. Diese Luft entweicht sukzessive über die Lüftungsleitung. Wird nun über den Schwimmerschalter der Schaltpunkt der Anlage erreicht, pumpt die Anlage innerhalb kurzer Zeit eine relativ hohe Wassermenge ab. Bei einer Fäkalienhebeanlage im Einfamilienhaus sind dies mind. 20 Liter, die in 2-3 Sekunden entwässert werden. Damit kein Unterdruck im Behälter entsteht, muss das Wasservolumen durch ein entsprechendes Luftvolumen ersetzt werden. Es muss also sichergestellt sein, dass Luft über die Lüftungsleitung nachströmen kann. Funktioniert dies nicht, wird sich die Anlage die Luft über einen der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände ziehen. Dies hat zur Folge, dass der Siphon z.B. von der Toilette leergesogen wird. Erhebliche Geruchsprobleme sind dann die Folge!

Lüftung über Dach oder Aufstellraum

Die Ausführung der Lüftung hängt von der Art der Anlage ab (in Anlehnung an EN 12050). Für Fäkalienhebeanlagen und Pumpen in druckdichten Schächten gelten andere Vorschriften als für Hebeanlagen, die fäkalienfreie Medien fördern.

Fäkalienhebeanlagen

Generell gilt, dass Fäkalienhebeanlagen gem. EN 12050-1 über Dach zu lüften sind. Lösungen im Zusammenspiel mit Belüftungsventilen werden seitens der EN 12056-4 generell untersagt, da die Entlüftung des Behälters nicht gewährleistet wäre. Die Lüftung einer Fäkalienhebeanlage in den Aufstellraum über Aktivkohlefilter würde theoretisch funktionieren, ist aber laut Norm ebenfalls nicht zulässig.

Schachtanlagen für fäkalienfreie Abwässer

Auch hier gilt, dass bei einer druckdichten Ausführung solcher Behälter, die Lüftungsleitung über Dach erforderlich wird. Ansonsten sollte bei möglicher Geruchsbildung überprüft werden, ob sich durch den Einsatz spezieller Schwimmersysteme, das Restwasservolumen auf ein Minimum reduzieren lässt und ein Aktivkohlefilter kombiniert werden kann.

Hebeanlagen für fäkalienfreie Medien und Kleinhebeanlagen

Hebeanlagen für fäkalienfreie Medien gem. EN 12050-2 bzw. Kleinhebeanlagen gem. EN 12050-3 (für fäkalienfreie oder fäkalienhaltige Medien) dürfen auch in den Aufstellraum be- und entlüftet werden. Hier empfiehlt sich der Einsatz von Aktivkohlefiltern, um Gerüche effektiv zu mindern. Wichtig ist, dass die Anlagentechnik regelmäßig inspiziert und gewartet wird. Insbesondere bei der Lüftung in den Aufstellraum ist die Reinigung des Behälters und der regelmäßige Austausch des Aktivkohlefilters auf jeden Fall zu empfehlen.

Beispiel der Lüftung einer Kleinhebeanlage in den Aufstellraum. Der eingesetzte Aktivkohlefilter sollte im Rahmen der Wartung routinemäßig getauscht werden.

Bild: Penair Jung Pumpen, Steinhagen

Beispiel der Lüftung einer Kleinhebeanlage in den Aufstellraum. Der eingesetzte Aktivkohlefilter sollte im Rahmen der Wartung routinemäßig getauscht werden.

HEA und RSE

Durch das Prinzip der kommunizierenden Röhren besteht im Kanalsystem die Gefahr, dass bei einem Rückstau Wasser aus den Sanitärgegenständen, die unter der Rückstauebene (RSE) liegen, austreten und erheblichen Schaden verursachen kann. Deshalb müssen alle angeschlossenen Sanitärgegenstände, die unter der Rückstauebene liegen, gegen Rückstau mittels Hebeanlage (HEA) oder Rückstausicherung gesichert werden. Das Abwasser von Sanitärgegenständen, die oberhalb der Rückstauebene liegen, muss mit freiem Gefälle in die Kanalisation abgeleitet werden.

DIN EN 12050-1

  • Fäkalienhebeanlage
  • Einsatzbereich: Grundsätzlich einzubauen für Entwässerungsgegenstände wie WCs und Urinale, wenn bei Rückstau Entsorgungssicherheit gefordert ist, bzw. wo wertvolle Güter unter der Rückstauebene gelagert sind.

    DIN EN 12050-2

  • Hebeanlage für fäkalienfreies Schmutzwasser
  • Einsatzbereich: Hebeanlage für den Einbau einer Kellerentwässerung in einem Sammelbehälter, z. B. im Reinigungsschacht (Pumpe läuft stets bei Abwasseranfall und entwässert gegen Rückstau)

    DIN EN 12050-3

  • Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung
  • Einsatzbereich: Zur Entwässerung unter Rückstauebene

    • Zur begrenzten Verwendung für fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies, häusliches, nicht gewerbliches Abwasser

    • möglich für max. 1 WC + 1 WT + 1 DU + Bidet (alles im selben Raum), wenn:

    • kleiner Benutzerkreis

    • Ausweich-WC oberhalb der Rückstauebene vorhanden

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