Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Gasanlage "nur" mit einer Druckprüfung wieder in Betrieb nehmen zu dürfen.
Beispiele:
• Instandhaltungsmaßnahmen, die in sehr kurzer Zeit ausgeführt werden können.
• Auswechseln von Dichtungen, wobei jedoch keine Leitungsstrecken demontiert worden sind.
• Wartung der Gasinstallation.
• Arbeiten mit Sperrung der Gaszufuhr (z. B. Arbeiten an gasführenden Teilen innerhalb der Gasgeräte).
• Gaszählerwechsel und Gerätewechsel, die in sehr kurzer Zeit ausgeführt werden können.
• Funktionsprüfung von Mitteldruckregelgeräten, die in sehr kurzer Zeit ausgeführt werden kann.
• Gerätetausch mit Änderung der Installation, wenn diese in sehr kurzer Zeit geschieht. Eine Unterbrechung der Gaszufuhr ist erforderlich, aber so kurzzeitig, dass eine Manipulation durch Dritte an der Gasinstallation ausgeschlossen ist.