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Meldungen aus der SHK-Szene

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FVSHK - Unsere SHK-Betriebe sind Teil der Kritischen Infrastruktur

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hatte angesichts der Coronavirus-Krise in den letzten Tagen von der Politik mehrfach eine klare Zuordnung der SHK-Handwerksbetriebe zur sogenannten „KRITIS“, der kritischen Infrastruktur in Deutschland, angemahnt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dies am 27. März 2020 per Schreiben an den ZVSHK bestätigt: 

„Grundsätzlich zählen die SHK-Betriebe zu diesen systemrelevanten Einrichtungen, da nach hiesigem Verständnis auch sämtliche benötigten Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie z.B. Wasser – und Energieversorgung) notwendig sind.“

Die Betriebe des SHK-Handwerks gewinnen durch diese Bestätigung Sicherheit vor allem bei Notdiensteinsätzen. „Wie sollen zum Beispiel notwendige Reparaturmaßnahmen in Altenheimen oder Quarantänebereichen überhaupt noch durchgeführt werden, wenn diese abgeschottet sind und Betriebe nicht zuverlässig wissen, ob sie die Objekte überhaupt betreten dürfen“, erläutert Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, die dringlichen Anfragen an die Politik, in dieser Frage Klarheit zu schaffen. „Die jetzt vorliegende Bestätigung, Teil des KRITIS zu sein, ist ein wichtiges und richtiges Signal an unsere Unternehmen für ihre tägliche Arbeit unter den Auswirkungen der Coronavirus-Krise.“  Das Bundesministerium verweist in seinem Schreiben darüber hinaus auf Anordnungen der einzelnen Bundesländer, die Auswirkungen auf die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie Sonderregelungen für systemrelevante Betriebe beinhalten können. Hierzu informieren die Landesregierungen über ihre eigenen Informationskanäle.


Coronavirus bremst Umstellung von L- auf H-Gas

Durch die Coronavirus-Krise gerät jetzt auch die 2014 begonnene Marktraumumstellung von niederkalorischem Gas (L-Gas) aus den Niederlanden auf hochkalorisches Gas (H-Gas) ins Stocken. Sie ist erforderlich, weil die Förderung von L-Gas in den Niederlanden stark rückläufig ist und deutsche Kunden das L Gas zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt bekommen können. Voraussichtlich ab Ende 2029 wird kein L-Gas mehr aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert.

Für die Umstellung auf H-Gas aus anderen Bezugsquellen müssen in Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben Gasgeräte an die veränderte Gasqualität angepasst werden. In den vergangenen Jahren wurden rund 500.000 Gasgeräte angepasst, für dieses Jahr sind etwa 400.000 Anpassungen vorgesehen. Insgesamt müssen Geräte in mehr als 4 Mio. Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben umgerüstet werden. Die anfallenden Kosten durch die Umstellung von L- auf H-Gas werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG auf alle Netznutzer bundesweit umgelegt.

Bis 2030 wird das gesamte deutsche Erdgasnetz schrittweise von L-Gas auf H-Gas umgestellt.

kamisoka / iStock / Getty Images Plus

Bis 2030 wird das gesamte deutsche Erdgasnetz schrittweise von L-Gas auf H-Gas umgestellt.

Die L-Gas-Netze sind historisch in der Nähe zu den deutschen L-Gas-Vorkommen und entlang der niederländischen Importleitungen entstanden. Vor der Marktraumumstellung sind Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen (nicht flächendeckend), Rheinland-Pfalz (teilweise), Sachsen-Anhalt (teilweise) und Hessen (teilweise) betroffen.

Anpassungsarbeiten sind immer schwieriger durchzuführen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Bundesnetzagentur erreichen nun zunehmend Mitteilungen, dass in Haushalten und Gewerbebetrieben die für die Marktraumumstellung erforderliche Anpassungsarbeiten aufgrund der derzeitigen Einschränkungen des täglichen Lebens immer schwieriger durchzuführen sind. So hat eine zunehmende Anzahl von Monteuren keinen Zugang mehr zu den anzupassenden Gasgeräten. Auch ist ein deutlich erhöhter Krankenstand bei den Unternehmen zu verzeichnen.

BMWi und Bundesnetzagentur haben mitgeteilt, dass aus Sicht des Bundes der von vielen betroffenen Unternehmen geäußerte Wunsch, den Prozess an die aktuelle Lage anzupassen, nachvollziehbar ist. Die gesetzliche Verantwortung für die Marktraumumstellung liege aber bei den Netzbetreibern. Sie entscheiden, ob eine Verschiebung der Umstellmaßnahmen angezeigt ist. Die Netzbetreiber schätzen die Situation in den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich ein. Teilweise halten sie es noch für möglich und vertretbar, neue Anpassungen einzuleiten. Teilweise werden sie vorerst davon absehen.  Aus Sicht des Bundes sei es verständlich, wenn Netzbetreiber entscheiden, vorerst keine neuen Anpassungen mehr einzuleiten. In jedem Fall müsse aber sichergestellt werden, dass einmal begonnene Umstellungen geordnet zu Ende gebracht werden, um eine sichere Versorgung der Endkunden mit Gas zu jeder Zeit zu gewährleisten: Wenn ein Netzbereich bereits von L- auf H-Gas umgestellt wurde, müssen die Gasverbrauchsgeräte zeitnah an die neue Gasqualität angepasst werden, damit die Betriebssicherheit dieser Geräte gewährleistet bleibt.

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