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Meldungen aus der SHK-Szene

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Richtiges Lüften im Klassenzimmer

Trotz des Coronavirus sollen Schulen wieder den Regelbetrieb aufnehmen. Um die Infektionsgefahr in Klassenräumen zu verringern, ist ein ausreichender Luftaustausch erforderlich.

In wenigen Tagen enden in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Wenn es das weitere Infektionsgeschehen zulässt, soll in den Schulen trotz der Coronavirus-Pandemie wieder der Regelbetrieb aufgenommen werden. Ob das wirklich empfehlenswert ist, hängt auch von der Möglichkeit zur Belüftung der Klassenräume ab, warnt der Fachverband Gebäude-Klima (FGK).

Nicht von ungefähr fordert die Kultusministerkonferenz in ihrem Rahmenplan für Hygienemaßnahmen für das neue Schuljahr: „Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.“

Reicht das empfohlene Fensterlüften aus?

Ob das genügt, um die Gefahr einer Übertragung von Corona-Viren durch Aerosole möglichst gering zu halten? Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel vom Hermann-Rietschel-Institut (HRI) der TU Berlin kommt nach intensiven wissenschaftlichen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass die empfohlene Fensterlüftung für eine angemessene Frischluftzufuhr in der Regel nicht ausreicht.

Die Wissenschaftler haben untersucht, wie sich Aerosole in der Raumluft verteilen. Kriegel hält es für besser, schon nach 30 min eine Lüftungspause einzulegen, in der das leere Klassenzimmer 15 min lang gelüftet wird. Ob eine Fensterlüftung wirklich ausreicht, hängt maßgeblich von den Witterungsverhältnissen ab: Bei Windstille oder bei geringem Temperaturunterschied zwischen innen und außen strömt nur sehr wenig oder fast gar keine Frischluft ins Klassenzimmer.

CO2-Messungen versprechen Lüftungserfolg

Kriegel schlägt deshalb vor, den Lüftungserfolg durch eine Messung der CO2-Konzentration zu kontrollieren und durch eine CO2-Ampel zu überwachen. Steigt der CO2-Gehalt – und damit auch die mögliche Virenlast – über einen empfohlenen Wert, springt sie auf „Gelb“ und zeigt damit an, dass gelüftet werden soll.

Ein weiteres Manko der Fensterlüftung kennt Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands. In einer dpa-Meldung stellt er fest: „An vielen Schulen lassen sich die Fenster in höher gelegenen Klassenräumen aus Sicherheitsgründen nicht oder nur einen Spalt öffnen.“

Problematisch ist die Fensterlüftung auch in der kälteren Jahreszeit. Zum einen verschwendet sie Energie, zum anderen wird die Luft im Raum so trocken, dass Viren stärker aktiviert werden. Und bei hochsommerlichen Temperaturen wird es im Klassenzimmer am späten Vormittag schnell viel zu warm für konzentriertes Lernen.

Die Lösung: Lüftungsanlagen

Auf der sicheren Seite sind Schulgebäude und Klassenzimmer, die mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet sind. Dies trifft in Deutschland allerdings nur für weniger als 10 % der Schulgebäude zu.

FGK-Geschäftsführer Günther Mertz: „Mit einer Lüftungsanlage, die kontinuierlich belastete Raumluft abtransportiert und Frischluft in den Raum einbringt, wird die Virenlast im Raum deutlich gesenkt. Da die Übertragung der Corona-Viren mit hoher Wahrscheinlichkeit über Aerosole erfolgt, spielt die Lüftung eine entscheidende Rolle.“


Fachgerechte Außerbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen

Die restriktiven Vorgaben von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Infektionen haben vielerorts die Schließung oder zumindest starke Nutzungs-Einschränkung vieler Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und anderer gewerblich und öffentlich genutzter Gebäude zur Folge. Der Corona-Virus ist zwar nicht über das Trinkwasser übertragbar, bringt jedoch trotzdem eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers mit sich.

Darauf macht der kürzlich gegründete „Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.“ aufmerksam und zeigt auf, was jetzt zu tun ist.

Getty Images/iStockphoto/Animaflora

Nicht-Nutzung von Trinkwasser-Installationen kann zur Vermehrung von Legionellen führen!

Es ist zu beachten, dass mit dem Schließungsgebot durch die Regierung auch der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasser-Installationen nicht mehr gegeben ist. Der bei der Planung zugrunde gelegte regelmäßige Austausch in den Wasserleitungen ist aufgrund einer Betriebsunterbrechung nicht mehr sichergestellt, was zu Stagnations-Bedingungen führt und damit das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht.

Was ist zu tun?

-          Die bestimmungsgemäße Nutzung muss simuliert werden

 Im öffentlichen Gebäude, Restaurant, Firma etc. müssen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden, damit das in den Leitungen befindliche Trinkwasser ausgetauscht wird. (Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Corona-Virus auf dem Infektionsschutzgesetz beruft, ist in Trinkwasser-Installationen der bestimmungsgemäße Betrieb jederzeit sicherzustellen.)

-          Der Zustand der Trinkwasser-Installation muss technisch und hygienisch einwandfrei sein

Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren.

-          Ggf. Absperr-Einrichtung schließen

Bei Trinkwasser-Installationen, die länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, kann zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperr-Einrichtung geschlossen werden. (Nach den Vorgaben der a.a.R.d.T., die jüngst in der Tabelle 2 der neuen Richtlinie VDI 6023-3/3810-2 konsolidiert wurden.)

-          Ggf. Trinkwasser-Erwärmung abschalten

Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach geplanter Dauer der Betriebs-Unterbrechung sinnvoll sein, die Trinkwasser-Erwärmung abzuschalten. Wenn die TWE abgestellt werden soll, muss diese dann jedoch auch kalt ausgespült werden, d.h. die Warmwasserleitungen sollten nicht erst langsam durch den für Legionellen günstigen Temperatur-Bereich abkühlen. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen trotzdem in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulations-Leitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen. Bei Betriebsunterbrechungen ab 4 Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.

-          Nach 7 Tagen Wasser fließen lassen

Bei Wiederinbetriebnahme nach spätestens 7 Tagen genügt es, das Wasser mindestens 5 Minuten fließen zu lassen. Wichtig ist hierbei, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung der Verteil-Leitungen zu sorgen. Die Spülung wird getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt.

-          Nach 4 Wochen Wasser vollständig austauschen

Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal 4 Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchzuführen.

-          Nach mehr als 4 Wochen muss getestet werden

Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl) und Legionellen durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen. Es empfiehlt sich hier ein Umfang der Beprobung analog einer orientierenden Untersuchung nach TrinkwV. Ist eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das WVU abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen.

Fazit

Die Corona-Krise beutelt die gesamte Wirtschaft. Um den Schaden nicht noch zu verschlimmern, und bei der nächsten Routine-Untersuchung plötzlich auch noch mit Positiv-Befunden auf Legionellen ein böses Erwachen zu erleben, sollte man tunlichst auf regelmäßigen Wasseraustausch in den häuslichen Wasserleitungen achten.

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